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Inkrafttreten des Sonderanpassungsrechts für Fernwärme wegen Gasmangellage

20.07.2022
Die Neuregelungen zum Sonderanpassungsrecht für Fernwärme bei Gasmangellage (§ 24 Abs. 5 AVBFernwärmeV) wurden am 18. Juli 2022 im Bundesgesetzesblatt verkündet.

Nach Art. 2 der Änderungsverordnung tritt die Verordnung einen Tag nach Verkündigung, den 19. Juli 2022 in Kraft.

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