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Neue Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung für Fernwärme und Fernkälte

05.05.2021
Die Bundesregierung hat Mitte April einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Vorgaben über Verbraucherfassungs-, Abrechnungs- und Informationspflichten beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Dieser wird darüber voraussichtlich Ende Mai beschließen. Danach tritt die Verordnung ohne Übergangsvorschrift in Kraft.

Die Neuregelungen bringen erhebliche Änderungen für die Branche bei der Abwicklung ihrer Fernwärmeverträge mit sich. Künftig müssen neu installierte Messeinrichtungen fernablesbar sein. Alle bereits vorhandenen Messeinrichtungen müssen bis Ende 2026 nachgerüstet werden. In Hinblick auf die Datenübertragungstechnik sieht der Verordnungsentwurf eine technologieneutrale Regelung vor.

Alle Kunden, deren Verbrauch durch fernablesbare Messeinrichtungen erfasst sind, müssen künftig über die jährliche Abrechnung hinaus zusätzliche Verbrauchsinformationen erhalten, und zwar mindestens zweimal jährlich und ab dem nächsten Jahr sogar monatlich.

Darüber hinaus müssen für alle Kunde die Abrechnungen zukünftig um weitere verbrauchsbezogene Angaben sowie Informationen über die energetische Qualität ergänzt werden. So muss künftig über den Anteil der eingesetzten Energieträger oder Technologien (Gesamtenergiemix), die Treibhausgasemissionen, den Anteil der erneuerbaren Energieträger und den Primärenergiefaktor informiert werden. Außerdem muss neben dem konkreten Verbrauch des Kunden der Durchschnittsverbrauch einer vergleichbaren Kundengruppe mitgeteilt werden.

Die neuen Vorgaben werden nicht in der AVBFernwärmeV, sondern in einer eigenständigen Verordnung geregelt, nämlich der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV). Mit der neuen Verordnung erfüllt die Bundesrepublik Deutschland den Umsetzungsauftrag aus der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, die Ende 2018 erlassen worden sind.

Vielfältige Rückmeldungen aus den Mitgliedsunternehmen zeigen, dass sich die neuen Anforderungen nicht leicht in die Praxis umsetzen lassen. Der flächendeckende Einbau von fernablesbaren Messgeräten sowie die Umrüstung der Abrechnungssoftware bringen einen erheblichen logistischen Aufwand mit sich.

Der AGFW hat sowohl zum Referentenentwurf des BMWi am 17. März 2021 als auch zum Verordnungsbeschluss der Bundesregierung (BR-Drucks. 310/21) am 3. Mai 2021 Stellung genommen.

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