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FW 309 Teil 9 "Energetische Bewertung von Fernwärme und Fernkälte - Produktbezogene Kennzahlen" veröffentlicht

10.05.2022
Die Bestimmung von energetischen Kennzahlen (Primärenergiefaktor, Emissionsfaktor, EE- und Abwärmeanteil) in den Arbeitsblättern FW 309 folgt den physikalischen Energieflüssen nach dem Prinzip „Ein Netz – Ein Faktor“. Die neue FW 309 Teil 9 ermöglicht es nun, die verschiedenen Energieflüsse innerhalb eines Systems verschiedenen Produkten frei zuzuordnen.

Die Bestimmung der energetischen Kennzahlen Primärenergiefaktor, Emissionsfaktor, Erneuerbare Energien Anteil und Abwärmeanteil in den Arbeitsblättern FW 309 Teile 1, 5 und 6 folgt den physikalischen Energieflüssen, d.h. wenn sich fossile und regenerative Wärme physisch in der Rohrleitung vermischen, dann ergibt sich auch bei der Berechnung der Kennzahlen ein Mischwert aus diesen beiden Energieflüssen. Branchenintern wird dieses Prinzip verkürzt mit „Ein Netz – Ein Faktor“ ausgedrückt. Damit wird hervorgehoben, dass ein Versorgungssystem mit eindeutig festgelegten Systemgrenzen allen Kunden das gleiche Produkt liefert.

Die Lieferung unterschiedlicher Produkte aus demselben Versorgungssystem mit produktbezogenen Kennzahlen ist für den Energieträger Strom durch die Stromkennzeichnung bekannt. Vergleichbare produktbezogene Kennzahlen für die Fernwärme und Fernkälte sind hingegen noch die Ausnahme. Seit einiger Zeit nimmt die Anzahl der Wärmekunden, die spezielle Produkte inkl. produktbezogener Kennzahlen nachfragen, deutlich zu. Versorgungsunternehmen, die diesem Kundenwunsch nachkommen möchten, regten beim AGFW an, zu diesem Zweck eine referenzierbare technische Regel zu erarbeiten.

Die neue FW 309 Teil 9 stützt sich weitgehend auf die Teile 1, 5 und 6 dieser Arbeitsblattreihe. Darüber hinaus ermöglicht es die Berechnung von mehr als einem spezifischen Primärenergie- oder Emissionsfaktor für dasselbe Versorgungssystem, die jedoch zusammen wieder den Faktor nach dem Prinzip „Ein Netz, ein Faktor“ ergeben. Die verschiedenen Energieflüsse innerhalb des Systems können verschiedenen Produkten frei zugeordnet werden. Gleichwohl ergeben alle Energiemengen der so gebildeten Produkte mit ihren spezifischen Kennzahlen zusammen wieder die vollständige Bilanz über das Gesamtsystem.

Im Gebäudeenergiegesetz, in der Bundesförderung effiziente Gebäude und der FFVAV werden die Kennzahlen nach dem Prinzip „Ein Netz – Ein Faktor“ berechnet. Die 309-9 könnte in diesen Anwendungsbereichen also zunächst nicht genutzt werden. Dazu wäre eine Gesetzesanpassung notwendig, die frühestens bei der nächsten großen GEG-Novelle erfolgen könnte. Darüber hinaus gibt es aber noch andere Anwendungsbereiche, in denen es keine Festlegungen gibt, die der Nutzung von produktbezogenen Kennzahlen entgegenstehen.

Abonnenten des AGFW-Regelwerkes Bereich 3 beziehen das Dokument nach dem Login auf agfw-regelwerk.de. Nicht-Abonnenten können es über den AGFW-Shop beziehen. Mitglieder des AGFW Gutachter Kollegs finden das Dokument im Kolleg in einem gesonderten Online-Training zur FW 309-9, das mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Anlagenbetreiber können sich dieses Zertifikat von ihrem Gutachter vorlegen lassen, bevor sie eine Bescheinigung nach FW 309-9 beauftragen.

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