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AGFW kommentiert neues BEW-Merkblatt

18.02.2026
Zum 1. Januar 2026 trat das neue „Merkblatt Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis“ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Kraft. Das neue BEW-Merkblatt beantwortet viele Fragen endlich schwarz auf weiß. Begriffe wie Zwischennachweis, vorzeitiger Maßnahmenbeginn oder Aufstockung werden explizit benannt und erläutert. Allerdings wirft es auch neue Fragen auf.

Titelbild: generiert mit perplexity AI

Der AGFW hat sich dem neuen BEW-Merkblatt sowie den offenen Fragen angenommen und eine Kommentierung erarbeitet. Diese steht AGFW-Mitglieder nach dem Einloggen hier kostenfrei zu Verfügung. Die Kommentare basieren auf der mittlerweile langjährigen Erfahrung im Umgang mit der BEW, den Rückfragen der Antragsteller sowie dem Austausch mit dem BAFA direkt, der für diesen Zweck besonders intensiviert wurde.

Ihre Ansprechpartner
Jens Kühne
Bereichsleiter Erzeugung, Sektorkopplung & Speicher
+49 69 6304-280
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