Aktuelles aus dem Bereich

Energiewirtschaft, Recht & Politik / Energiewende & Politik / Aktuelles aus dem Bereich

AGFW befürchtet Liquiditätsprobleme bei Fernwärmeversorgern

05.11.2022
Der Branchenverband für Fernwärme AGFW unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung Gas- und Fernwärmekunden in diesem und im kommenden Winter finanziell zu entlasten. Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen zur Wärmepreisbremse sind ein wichtiger Bestandteil eines Gesamtpaketes zur Bewältigung der Krise. Allerdings besteht Anpassungsbedarf bei dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur geplanten Wärmepreisbremse.

Es ist dringend geboten, dass die Wärmeversorgungsunternehmen eine finanzielle Erstattung durch den Staat erhalten, bevor sie ihre Kunden entlasten. „Erst nachdem die Unternehmen die entsprechenden finanziellen Mittel vom Staat bekommen haben, können sie die Wärmekunden entlasten. Andernfalls fehlt das Geld bei den Wärmeversorgern und sorgt dort für Liquiditätsprobleme“, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.

Um eine zeitlich realisierbare Umsetzung zu bewerkstelligen, ohne dass die Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, hat der AGFW in seiner aktuellen Stellungnahme mehrere Empfehlungen zur Anpassung des Gesetzes benannt. Einer dieser Vorschläge des Verbandes knüpft die Entlastung der Wärmekunden an den Zeitpunkt der vom Staat zuvor bewilligten Erstattung. Damit wären die Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden erst zu entlasten, wenn sie die finanziellen Mittel dafür erhalten haben. „Wir wollen die Wärmekunden entlasten. Es ist jetzt Aufgabe der Bundesregierung eine für alle Beteiligten realistische Lösung zu finden“, so Lutsch.

Zudem solle der Staat ein angemessenes Prüfverfahren entwickeln. Konkret fordert der Verband, die notwendigen Anträge – welche die Unternehmen dem Staat übergeben sollen – in ihrem Umfang deutlich zu reduzieren. Umfang und Anforderung der staatlichen Prüfung müssen zum knappen Zeitplan der Wärmepreisbremse im Dezember passen.

Am kommenden Montag, den 07.11.2022, befasst sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Gesetzentwurf. Der Bundestag wird diese voraussichtlich am 10.11.2022 verabschieden.

In Deutschland werden etwa 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme versorgt, insbesondere im urbanen Raum. Da fast 50 Prozent der gelieferten Wärme mittels Gas als Brennstoff erzeugt wird, ist die Branche von der aktuellen Gasmangellage betroffen. Ebenso wie in der ganzen Bundesrepublik haben viele Fernwärme-Versorger auf Gas als Übergans-Brennstoff gesetzt, bis die Transformation der Wärmeerzeugung und der Ausbau der Wärmenetze abgeschlossen ist. Diese Transformation, auch bekannt als Wärmewende, dient dem Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den Städten bis 2045 zu erreichen.

Weitere Artikel mit folgenden Schlagworten anzeigen:
Ihre Ansprechpartner
John A. Miller
Stv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Energiewirtschaft & Politik
+49 69 6304-352
+49 69 6304-455
Christopher Martin
Pressesprecher
+49 69 9543160
+49 69 6304-458