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BEW-Förderstopp wäre der Worst Case für die Branche

17.11.2023
Ausbau und Transformation der Wärmenetze benötigen stabile Förderkonditioen Mit seinem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds liegen somit auf Eis.

Davon betroffen ist unter anderem die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. „Der drohende BEW-Förderstopp wäre der Worst Case für die Branche“, erklärt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.

Gerade in der aktuellen Phase mit über 1.200 vorliegenden BEW-Anträgen seien für den Ausbau und die Transformation der Wärmenetze in Deutschland heute und zukünftig stabile Förderkonditionen für die Unternehmen nötig. „Das Gelingen der Wärmewende wird durch die Folgen des Urteils in Frage gestellt. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzierungsgrundlage der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nachhaltig zu sichern“, so Lutsch.

Der Fernwärme-Spitzenverband AGFW hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine gesetzliche Verankerung der BEW-Förderung eingesetzt und eine Erhöhung der Mittel auf drei Milliarden Euro pro Jahr gefordert. „Die jüngsten Entwicklungen zeigen, wie wichtig eine gesetzliche Grundlage ist“, erklärt Werner Lutsch. „Unsere Unternehmen haben bereits hohe Summen in den Ausbau und die Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze investiert. Um die von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Transformation stetig an Fahrt aufgenommen. Der drohende Förderstopp wirkt auf uns jetzt wie eine Betonmauer auf der Überholspur. Wenn die Politik nicht schnell handelt und die Fördermittel sicherstellt, wird die Wärmewende in Deutschland krachend scheitern.“

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