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Branchenverband AGFW äußert sich zu Prüfungen des Bundeskartellamts

02.06.2023
In seiner Pressemitteilung vom 30. Mai 2023 berichtet das Bundeskartellamt von der Einleitung von Prüfverfahren im Bereich Fernwärme. Konkret gehe es um Unternehmen, die für die Belieferung mit Wärme Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt hätten. Dazu erläutert Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW:

„Die Fernwärmebranche hat in den vergangenen Wochen mit großem personellem Einsatz und erheblichem Aufwand die Wärmepreisbremse umgesetzt. Nunmehr prüft das Bundeskartellamt auftragsgemäß, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz ist es Gas- und Wärmelieferanten untersagt, ihre Preise so zu gestalten, dass die Preisbremsenregelungen missbräuchlich ausgenutzt werden. Das ist wichtig, damit nicht einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Kritisch sehen wir allerdings den Generalverdacht, dem sich die Versorger durch die aktuelle mediale Berichterstattung ausgesetzt sehen. Gerade in Bezug auf geltende Preisänderungsklauseln, die explizit im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes berücksichtigt werden, muss aus unserer Sicht genau hingeschaut werden.“

Bei Erlass der Preisbremsenregelung sei es dem Gesetzgeber nämlich durchaus bewusst gewesen, so Fricke, dass sich Fernwärmepreise vertragsgemäß und in vereinbartem Turnus auf Grundlage von Preisänderungsklauseln ändern können. „Dieser Mechanismus macht es möglich, die Preise an die jeweils aktuelle Marktsituation anzupassen. In früheren Jahren profitierten Fernwärme-Kunden dadurch auch von sinkenden Preisen.“ Die Anforderungen an solche Preisänderungsklauseln werden in einem anderen Gesetz, der AVBFernwärmeV, geregelt. Daher könne es sachlich gerechtfertigt sein, wenn die beobachte Preisänderung auf Grundlage einer Preisänderungsklausel erfolgt ist. Das wird auch im Preisbremsengesetz für Fernwärmeverträge eigens klargestellt. „Mit anderen Worten: Hat der Fernwärmeversorger die Preise wegen einer in Einklang der AVBFernwärmeV stehenden Preisänderungsklausel geändert, schließt dies den Verdacht aus, die Preisbremse missbräuchlich ausgenutzt zu haben.“

Derzeit prüfe das Bundeskartellamt mit einem auf Fernwärmeverträge zugeschnitten Fragebogen, ob die als auffällig identifizierten Unternehmen ihre Preisbestandteile, also Arbeitspreis und Grundpreis, im Wege von Preisänderungsklauseln angepasst haben. „Damit trägt die Behörde ausdrücklich der Bedeutung von Fernwärme-Preisänderungsklauseln Rechnung“, so der AGFW-Rechtsexperte. Der Fragebogen gehe nicht an die gesamte Branche, sondern lediglich an ausgewählte Versorger.

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