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Bundestag verabschiedet Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

11.11.2022
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurde am 10.11.22 vom Bundestag beschlossen. Gegenüber dem Kabinettsentwurf vom 02.11.2022 gab es für Wärmeversorgungsunternehmen (WVU) nur minimale Änderungen.

Änderungen gegenüber Gesetzesentwurf

Der Kreis der Wärmekunden, die unabhängig von ihrem Jahresverbrauch kompensationsberechtigt sind, wurde an die erdgasseitigen Regelungen angepasst. Weiterhin gilt die Kompensationspflicht gegenüber allen Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5GWh. Unabhängig von dem Verbrauch erhalten neben Vermietern von Wohnraum, Wohnungseigentümergesellschaften und Bildungseinrichtungen auch Pflege-, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie Kindertagesstätten die Dezember Kompensation. Außerdem sind WVU verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, dass die Kompensation aus finanziellen Mitteln des Bundes erfolgt.

Die Plausibilitätsprüfung der im Rahmen des Antragsverfahrens gemachten Angaben wird durch das Wirtschaftsunternehmen PWC durchgeführt. Das Onlineportal, unter dem die Prüfanträge gestellt werden können, soll nach AGFW Informationen in der zweiten Hälfte der KW 46 zur Verfügung stehen.

Umsetzungshilfe

Um die Entlastung für die finanzielle Kompensation der Wärmekunden rechtzeitig zu erhalten, ist eine zeitnahe Beantragung durch die WVU nötig. Der AGFW hat eine Umsetzungshilfe erarbeitet, um seinen Mitgliedern bei diesem Prozess zur Seite zu stehen. Darin werden die Verfahren zur Ermittlung der kompensationsberechtigten Wärmekunden, zur Ermittlung des Kompensationsbetrags und zum Ablauf des Prüf- und Antragsverfahrens erläutert. Abschließend wird auf ergänzende Fragen eingegangen.

Ablaufplan zur Umsetzung der Soforthilfe

Die aktuelle Version der Umsetzungshilfe steht hier zur Verfügung. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen und den AGFW Gremien wird sie laufend ergänzt.

Zusätzlich bietet der AGW am kommenden Dienstag, den 15. November, um 15 Uhr ein Kurzwebinar exklusiv für AGFW-Mitglieder "Antragsverfahren nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) - Schwerpunkt (Fern-) Wärme" in Zusammenarbeit mit PwC an. Dafür können Sie sich hier anmelden.

Zeitplan

Die für die endgültige Verabschiedung notwendige Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz ist für den 14.11.2022 vorgesehen. Das Gesetz tritt erst mit der anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Erfahrungsgemäß liegen zwischen der Verabschiedung und der Veröffentlichung des Gesetzes nur wenige Tage. Das Datum der Veröffentlichung ist für Wärmeversorgungsunternehmen insofern relevant, als dass die Informationspflicht gegenüber den Wärmekunden bis spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten umgesetzt werden muss.

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