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Deutsche Fernwärmeversorger nicht im Regen stehen lassen – Fernwärme muss im EnSiG berücksichtigt werden!

15.09.2022
Das Bundeskabinett hat gestern die vom BMWK vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Wirtschaftsminister Habeck wolle damit einer Verunsicherung der Energiemärkte entgegentreten, so das Ministerium. Ein wichtiger Teil des Energiemarkts werde dabei allerdings nach wie vor ausgeklammert, erklärt Werner Lutsch, Geschäftsführer AGFW.

„Falls Fernwärme weiterhin keine Beachtung im EnSiG findet und Versorger nicht die Möglichkeit bekommen, die Gasbeschaffungsumlage umzulegen und gleichzeitig auch die Mehrwertsteuer abzusenken, wird dies drastische Folgen haben“, warnt Lutsch. „Wärmeversorger, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, deren Kunden sowie schlussendlich auch die Städte und Kommunen in ganz Deutschland werden ansonsten finanziell stark bis sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Das ist nicht nur sozial und ökonomisch ein Desaster, sondern bestraft auch gerade die Unternehmen, die frühzeitig auf einen klimafreundlicheren Brennstoff Gas, als Zwischenschritt auf dem Weg zu mehr erneuerbaren und klimaneutralen Energien, umgestiegen sind.“ Gerade hier fehle dann auch in Zukunft das Geld für Investitionen für die weitere Transformation. Und das, obwohl „Grüne Fernwärme“ von der Bundesregierung als einzige Lösung für eine Dekarbonisierung der Städte genannt wurde. „Politischer Wille und tatsächliche Umsetzung passen aktuell nicht zusammen“, so Lutsch.

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