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Erneute BEG-Anpassung

04.08.2022
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ein weiteres Mal grundlegend anzupassen. Es handelt sich dabei bereits um die vierte Anpassung des erst im vergangenen Jahr an den Start gegangenen Förderprogrammes. Dazu kommen noch der zeitweise Förderstopp zu Beginn des Jahres sowie die darauf folgenden Beschränkungen der Fördertatbestände.

BEG WG/ NWG

Innerhalb der systemischen Förderung findet eine weitere Fokussierung auf Sanierungsvorhaben statt.

Der Fördersatz für die letzte verbliebende förderfähige Gebäudeklasse (EH 40 NH) im Neubau sinkt von 12,5 % auf 5 %. Ausgenommen sind lediglich kommunale Antragsteller, die weiterhin 12,5 % Förderung erhalten. Auch die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten sinkt um 30.000 € auf 120.000 €. Die maximale Förderhöhe nicht kommunaler Antragsteller liegt damit im Neubau bei 6.000 € pro Wohneinheit. Die Zuschussförderung wird einstellt, sodass die systemische Förderung für nicht kommunale Antragssteller zukünftig nur noch in Form eines Tilgungszuschusses gewährt wird.

Die Förderquoten für die systemische Sanierungsförderung werden sehr erheblich, um bis zu 80 %, reduziert. Sie liegen zukünftig zwischen 5 % der förderfähigen Kosten für EH 85 Gebäude und 20 % für EH 40 Projekte. Für kommunale Antragssteller gelten abweichend höhere Fördersätze. Außerdem wird die systemische Förderung für Sanierungen auf das EH 100 vollkommen einstellt. Insgesamt dürfte die Relevanz der EE-Klasse in diesem Bereich weiter steigern, da sich dadurch die Förderquoten mitunter verdoppeln lassen.

Ab Ende September wird zusätzlich ein Bonus für die Worst Performing Buildings in Höhe von 5 Prozentpunkten eingeführt. Details zur Ausgestaltung sind in Form eines Merkblattes angekündigt.

BEG EM

Der zentrale Punkt der aktuellen Änderung ist die Reduzierung der Fördersätze je nach förderfähiger Heizungsart zwischen fünf (Sole-Wärmepumpe) und dreißig Prozentpunkten (Biomasseheizungen). Darüber hinaus wird die Förderung von Gas-Brennwert- und Gas-Hybridheizungen vollkommen eingestellt. Der bisherige Öl-Austauschbonus in Höhe von 10 Prozentpunkten wird auf Kohle, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie auf seit mindestens 20 Jahre bestehende zentrale Gasheizungen ausgeweitet. Die Förderung wird nicht mehr als Tilgungszuschuss zu einem vergünstigten Kredit, sondern nur noch als Zuschussförderung gewährt.

Auch die Förderbedingungen von Fernwärmeanschlüssen bleiben von den Anpassungen nicht unberührt. Die bisherige Unterscheidung nach der energetischen Qualität der Wärme- oder Gebäudenetze entfällt. Anschlüsse werden pauschal mit 25 % gefördert, falls sie einen erneuerbaren Anteil von mind. 25 % aufweisen, einen PEF von maximal 0,6 erreichen oder eine Transformationsplan nach BEW nachweisen können. In Verbindung mit dem ausgeweiteten Heizungstauschbonus erreichen Wärmenetzanschlüsse damit auch weiterhin eine Förderquote von 35 %.

Die Änderungsbekanntmachung finden Sie online.

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