Kommt die KWKG-Verlängerung noch vor der Neuwahl?
Im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie fand am Mittwoch eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) statt. Diskutiert wurde dabei ein Entwurf der Unionsfraktion, der eine Verlängerung der Geltungsdauer des KWKG bis 2030 vorsieht. Der AGFW hat im vergangenen Jahr wiederholt eine zeitnahe Verlängerung des KWKG eingefordert und daher für eine pragmatische Ausräumung der beihilferechtlichen Risiken des vorliegenden Entwurfs plädiert.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete und aus dem Entwurf für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) entlehnte Vorschlag für eine effektive Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus hat es erwartungsgemäß nicht mehr in das parlamentarische Verfahren geschafft (AGFW berichtete). Die Inhalte dieses Vorschlags fanden jedoch Eingang in die Anhörung, und es zeichnet sich ab, dass zentrale Vorschläge der Regierungsfraktionen von den Parlamentariern in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden.
Die anwesenden Sachverständigen aus der Energiewirtschaft betonten einhellig die Bedeutung des KWKG für die Wärmewende und sprachen sich für eine kurzfristige Verlängerung aus. Es wurde deutlich, dass zur Gewährleistung der notwendigen Investitionssicherheit für die Versorger beihilferechtliche Vorbehalte bei der Anpassung unbedingt vermieden werden müssen. Der Entwurf der Union erfordert zwingend eine zusätzliche Genehmigung durch die EU-Kommission und führt damit in seiner ursprünglichen Form zu erheblicher Unsicherheit. Aus diesem Grund plädierten die Sachverständigen dafür, das KWKG entlang des Entwurfs der Regierungskoalition anzupassen. Dieser sieht eine „Verlängerung-light“ vor, bei der die bestehende beihilferechtliche Genehmigung vollständig ausgeschöpft wird. Die Frist vom 31.12.2026, bis zu der eine Förderung gewährt werden kann, sollte demnach nicht mehr für die Inbetriebnahme einer KWK-Anlage gelten, sondern für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder die verbindliche Bestellung der Anlage. Da Wärmenetze und -speicher keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen benötigen, wären sie laut Entwurf förderfähig, wenn sie bis Ende 2026 sämtliche landesrechtlichen Genehmigungen erhalten oder die Bauleistungen beauftragt wurden.
Obwohl sich unter den Sachverständigen ein einheitliches Meinungsbild abzeichnete und auch eine Einigung der Parlamentarier wahrscheinlich erscheint, ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Neuwahltermin alles andere als sicher. Für die Verabschiedung bleiben im Bundestag nur noch wenige Sitzungstage.



