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Stellungnahme: AGFW fordert Senkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme

07.09.2022
Mit einer Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium hat der AGFW am 05.09.2022 der Forderung einer befristeten Absenkung der Umsatzsteuer Nachdruck verliehen.

Der AGFW ist der Überzeugung, dass Haushalte und Unternehmen in der aktuellen Wirtschaftskrise dringend finanzielle Entlastungen im Bereich der Energiekosten benötigen. Angefragt wurde die Stellungnahme vom Bundesfinanzministerium im Rahmen einer „Formulierungshilfe eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz“.

Die Senkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme – analog zur geplanten Steuersenkung auf Erdgas – ist aus Sicht der Branche ein sinnvolles und wirksames Instrument, um Wirtschaft und Verbraucher zu entlasten und dem Anstieg der Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Da in der Fernwärmeerzeugung der Gasanteil bei über 50 Prozent liegt, werden die Kosten für die Fernwärmekunden der Entwicklung auf den Gasmärkten folgen und perspektivisch stark ansteigen. Dem wollen wir als AGFW entgegenwirken.

Dabei haben wir als Branchenverband verdeutlicht, dass eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme gleich mehrere positive Effekte hat:

  • Ein Großteil der Fernwärmehaushaltskunden sind einkommensschwache Haushalte. Sie würden unmittelbar finanziell entlastet. Damit hat diese Maßnahme eine wichtige sozialpolitische Komponente.
  • Auch ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ein wichtiges und nicht zu unterschätzendes Signal zum weiteren Ausbau und Verdichtung bestehender Fernwärmenetze.
  • Eine Ungleichbehandlung zwischen Gas- und Fernwärmekunden hingegen würde den Bestrebungen zur Dekarbonisierung in der Fernwärme nicht gerecht und hätte wettbewerbsverzerrende Wirkung. Das wäre auch deswegen kontraproduktiv, weil Fernwärme eine anerkannte zukunftsorientierte Technologie zur Wärmeversorgung ist und einen erheblichen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland leistet. Das ist politischer Konsens.
  • Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Gesetze in Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und den darin enthaltenen Zielen zu bringen. Eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme korrespondiert hiermit vollumfänglich.

Ermöglicht wird die Absenkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme auf EU-Ebene durch die kürzlich erfolgte Änderung der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der EU (Council Directive 2006/112/EC, letzte Änderung 2022). Dort heißt es in Artikel 102: „Die Mitgliedstaaten können auf Lieferungen von Erdgas, Elektrizität und Fernwärme einen ermäßigten Steuersatz anwenden, sofern nicht die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht.“

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