AGFW erfolgreich: Umsatzsteuersenkung für Fernwärme
Die Einbeziehung von Fernwärme in das überarbeitete Umsatzsteuergesetz (UstG) wurde zuvor per Änderungsantrag durch die Ampelfraktionen in den Finanzausschuss eingebracht und verabschiedet.
Bereits seit Anfang September hat der AGFW die Politik darauf aufmerksam gemacht, dass 14 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Fernwärme versorgt werden und diese bei der Umsatzsteuersenkung nicht vergessen werden dürfen. Der AGFW war als Branchenverband für Wärme, Kälte und KWK in das Anhörungsverfahren des Bundesfinanzministeriums einbezogen. In einer abgegebenen Stellungnahme hat sich der AGFW maßgeblich für eine pauschale Senkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme eingesetzt. Auch AGFW-Präsident Dr. Roll begrüßt die neue Regelung: „Es ist gut, dass die Politik ein Einsehen gefunden hat und die Mehrwertsteuersenkung nun auch für die Fernwärme gilt.“
In der abgegebenen Stellungnahme (erschienen: 15.09.2022/ Aktuell Ausgabe 28/22) wurde verdeutlicht, dass eine Absenkung der Umsatz- und Mehrwertsteuer auf Fernwärme gleich mehrere positive Effekte hat, wie beispielsweise:
- die Gleichbehandlung von Gas- und Fernwärmekunden
- eine Signalwirkung zum weiteren Ausbau und zur Verdichtung bestehende Fernwärmenetze
- die Entlastung von oft einkommensschwachen Fernwärmehaushaltskunden
Auch das Ende der Gasbeschaffungsumlage war aus Fernwärmesicht eine richtige Last Minute Entscheidung der Bundesregierung, so Roll. „Fernwärmeversorger hätten zwar schlussendlich auch die Umlage weitergeben können, aber das hätte bei einigen Unternehmen dennoch zu Verwerfungen geführt.“ Die jetzt geplante Gaspreisbremse müsse genau auf ihre Fernwärme-Tauglichkeit geprüft werden, sei insgesamt aber ein gutes Mittel zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher.