Verbändeappell von AGFW und VKU: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz jetzt entschlossen novellieren und bis 2038 verlängern
Ohne eine schnellstmögliche Novelle droht eine tragende Säule der Energiewende einzubrechen. Denn aktuell deckt das Gesetz nur noch bis Ende 2026 getroffene Investitionsentscheidungen ab und liefe dann aus. Das habe gravierende Folgen für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und bezahlbare Wärme, so die beiden Verbände.
Die Lage ist ernst: Der schrittweise Kohleausstieg gepaart mit dem Ausbau von Wind und PV sowie die steigende Elektrifizierung von Wärme und Verkehr, erhöhen den Bedarf an steuerbarer Leistung massiv, um die Sicherheit der Stromversorgung zu erhalten. Gleichzeitig braucht die Wärmewende einen schnellen Ausbau der Wärmenetze. Steuerbare Gaskraftwerke sind das Rückgrat für ein stabiles Energiesystem. KWK-Anlagen sind dabei unverzichtbar: Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, nutzen Brennstoffe hocheffizient und sparen so Primärenergie und CO₂.
Die Novelle ist längst überfällig. Im Koalitionsvertrag steht: „Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müssen konsequent und langfristig genutzt werden. Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.“
„Der Koalitionsvertrag hat klare Zusagen gemacht. Jetzt ist der Moment, sie einzulösen. Das KWKG ist das zentrale Instrument, um Investitionen in KWK-Anlagen und Wärmenetze anzureizen. Ohne schnelle Anpassung fehlt eine entscheidende Säule und die Wärmewende kommt nicht voran. Dabei handelt es sich um eine schnell und leicht umsetzbare Maßnahme für die Versorgungssicherheit: Das KWKG ist erprobt und hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es den Zubau von bis zu 1,5 GW neuer KWK-Leistung pro Jahr anreizen kann“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Seit 2009 wurden 18 GW Leistung über das KWKG gebaut. Das entspricht etwa dem zweifachen der geplanten Leistung, die nun mit der Kraftwerksstrategie ausgeschrieben werden soll.
Mehrwert für das Energiesystem aus gekoppelter Erzeugung von Strom und Wärme
Kraft-Wärme-Kopplung sorgt für doppelte Versorgungssicherheit, weil KWK-Anlagen Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Das ist besonders in der kalten Jahreszeit wichtig, wenn der Bedarf am höchsten ist. Darüber hinaus leistet KWK einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Technologie nutzt Brennstoffe hocheffizient, senkt dadurch deren Verbrauch und reduziert CO₂-Emissionen. KWK-Anlagen können vollständig mit klimaneutralen Brennstoffen wie Biomethan und perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden.
Auch unter wirtschaftlichen Aspekten punktet die KWK. Die Förderung nach dem KWKG ist deutlich kosteneffizienter als andere Instrumente. Schließlich wirkt KWK als Konjunkturimpuls. Investitionen in KWK-Anlagen und Wärmenetze stärken die heimische Wertschöpfung und sichern zahlreiche Arbeitsplätze in Deutschland und Europa.
“KWK ist die einzige Technologie, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gleichermaßen adressiert. Damit ist sie das Rückgrat für den Hochlauf der Fernwärme und die Integration erneuerbarer Energien. Wenn die Politik jetzt nicht handelt, riskiert sie das Gelingen der Wärmewende und setzt die Versorgungssicherheit leichtfertig aufs Spiel”, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.
Die Verbände fordern deshalb: Das KWKG muss bis 2038 verlängert werden, um Investitionssicherheit zu schaffen. Darin braucht es eine Förderung für klimaneutrale Brennstoffe und Wasserstoff-Readiness sowie einen deutlichen Ausbau der Wärmenetz- und Speicherförderung. Außerdem sollte für KWK-Anlagen ein flexibles Zusammenspiel der Vergütung aus dem KWKG und dem geplanten Kapazitätsmechanismus ermöglicht werden.
Nur mit einer entschlossenen Novelle können Bundesregierung und Bundestag sicherstellen, dass KWK ihre volle Wirkung entfaltet, als Garant für Versorgungssicherheit und Motor der klimaneutralen Transformation.
Den vollständigen Evaluierungsbericht sowie ergänzende Informationen finden Sie hier.



