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Verschiebung der AVBFernwärmeV-Novellierung richtig

13.12.2024
Die Novellierung der AVBFernwärmeV wird innerhalb dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen. „Mit Blick auf den zuletzt vorgelegten Entwurf ist das eine gute Nachricht“, erklärt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. „Wäre der mit heißer Nadel gestrickte Entwurf durchgewunken worden, wäre das ein falsches Signal für die Wärmewende in Deutschland gewesen.“

Wichtig für das Erreichen der Klimaziele sind der Ausbau und die Transformation der Fernwärme. Um die dazu notwendigen Investitionen stemmen zu können, müssen die Versorger in der Lage sein, ihre Preisänderungsklauseln bei der Umstellung auf moderne und nachhaltige Erzeugungsarten anzupassen. Der AGFW appelliert daher an die neue Bundesregierung, dieses wichtige Thema zeitnah anzupacken und die Novellierung der AVBFernwärmeV zügig umzusetzen.

„Planungssicherheit ist essenziell“, betont Lutsch. Anpassungen der Kundenleistung sollten während der Vertragslaufzeit nur in begründeten Fällen möglich sein. Eine Rückkehr zur alten Leistung nach Reduzierungen könne nicht garantiert werden, da Kapazitäten anderweitig genutzt würden. Lutsch ergänzt: Auch in der nächsten Legislaturperiode bleibt eine ausgewogene Novellierung unerlässlich. Dafür setzen wir uns auch künftig ein.“

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