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Wärmenetzpaket: Investitionssicherheit für Versorger nötig statt zusätzlicher Bürokratie

26.08.2026
Der Fernwärmeverband AGFW begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zum Wärmenetzpaket.

„Die Versorger investieren seit Jahren Milliardenbeträge in den Ausbau und die Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze. Sie sind auf einem guten Weg, müssen aber auch weiterhin hohe Summen investieren. Dazu sind sie auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen“, so AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. „Dass nun endlich wichtige Themen wie die Anpassung der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung in den politischen Fokus rücken, ist für die Unternehmen ein sehr wichtiges Signal.“

AGFW fordert zeitnahe Umsetzung des Wärmenetzgesetzes
Entscheidend sei, so Mattat, dass nach den Eckpunkten zum Wärmenetzpaket zeitnah die Umsetzung in Form des angekündigten Wärmenetzgesetzes erfolge, und die Wärmewende von der Bundesregierung auch weiterhin mit hoher Priorität behandelt werde. Die Reform der Wärmelieferverordnung beispielsweise sei seit Langem überfällig, weil die bisherige Ausgestaltung den Umstieg auf eine gewerbliche Wärmelieferung und damit den Ausbau klimafreundlicher Versorgungslösungen erheblich hemmt. „Wir begrüßen es sehr, dass dieses wichtige Thema angegangen wird und ebenso, dass bei der Kostenneutralität nach § 556c BGB unser eingebrachter Vorschlag berücksichtigt wurde“, so Mattat. Die Eckpunkte sehen vor, dass bei einer erheblichen Investition des Vermieters oder eines Dritten in die Veränderung der Heizungsanlage eine monatliche Mehrbelastung des Mieters in Höhe von maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche zulässig ist. „Die avisierte Anpassung der Wärmelieferverordnung bietet damit die Chance, endlich ein zentrales Hemmnis der Wärmewende im Gebäudesektor zu beseitigen“, so Mattat.

Augenmaß bei neuen Pflichtvorgaben – mehr Bürokratie bremst die Wärmewende
Mit gemischten Gefühlen blickt der Verband auf die neuen Pflichtvorgaben für Versorger. „Zusätzliche Preiskontrollen und weitere neue Vorgaben dürfen die Wärmewende nicht ausbremsen. Damit wir hier auf dem eingeschlagenen Weg nicht den Drive verlieren, muss eine Preiskontrolle möglichst bürokratiearm gestaltet werden. Außerdem müssen die Unterschiede in der Erzeugungs- und Netzstruktur ebenso wie unterschiedliche Transformationsstatus berücksichtigt werden.“

Der verpflichtenden Teilnahme an einer Preistransparenzplattform steht aus Sicht des AGFW nichts im Wege. „Mehr Transparenz kann mit Blick auf die Akzeptanz positiv sein, deshalb haben wir gemeinsam mit VKU und BDEW schon vor zwei Jahren eine Preistransparenzplattform aufgebaut.“ Wichtig sei jedoch, so Mattat, dass bei einer Verpflichtung alle Akteure miteinbezogen werden, und der administrative Aufwand für die Unternehmen in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehe. Zur Umsetzung der in den Eckpunkten angekündigten ex-post Preisaufsicht ist aus Sicht des AGFW das Bundeskartellamt geeignet. Dabei müsse allerdings auf einen klaren und zielgenauen Prüfrahmen geachtet werden, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand so minimal wie möglich zu halten, so Mattat.

Kritisch bewertet der Verband, dass auch in den heute vorgestellten Eckpunkten keine gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) enthalten ist. „Wir werden nicht müde, uns für genau diese Verankerung einzusetzen“, betont Mattat. „Die Fernwärmeversorger planen ihre Investitionen nicht in Legislaturperioden, sondern in Dekaden. Sie müssen sich hier auf eine stabile Förderkulisse verlassen können. Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich, die BEW-Förderung – dann außerhalb des Wärmenetzgesetzes – gesetzlich zu verankern.“ 
 

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