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Europa Update 2026: EU-Konsultationen für die Fernwärme

31.03.2026
Auf europäischer Ebene werden im Jahr 2026 verschiedene Gesetzgebungsverfahren mit Fernwärme-Bezug eingeleitet. Der AGFW vertritt dabei einmal mehr die Interessen der Branche.

Auf europäischer Ebene bringt das Jahr 2026 wieder zahlreiche Konsultationen mit Fernwärme-Bezug. Die AGFW-Geschäftsstelle bereitet unter Einbindung des Expertenkreis Europa Antworten zu den Konsultationen vor und vertritt dabei die Interessen der Branche.

Die EU-Kommission hat am 19. März 2026 den Konsultationsprozess zum „Rechtsrahmen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz für das kommende Jahrzehnt“ gestartet. Ziel der Initiative ist es, das EU-Klimaziel 2040 (THG-Einsparung von 90% gegenüber dem Jahr 1990) für erneuerbare Energien und Energieeffizienz umzusetzen. Bisher enthalten die beiden EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien (Renewable Energy Directive/RED) und Energieeffizienz (Energy Efficiency Directive/EED) zentrale EU-Regelungen für viele Sektoren, darunter die Fernwärme. Die beiden Richtlinien sollen nun weiterentwickelt werden und Zielvorgaben für das Jahr 2040 eingefügt werden. Für die Position der deutschen Fernwärmebranche gilt: Art. 26 Abs. 1 der EED enthält den detaillierten EU-Dekarbonisierungsfahrplan der „effizienten Fernwärme“. Dieser beschreibt steigende Prozentanteile von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und hocheffizienter KWK bis zum Jahr 2050. Die Änderung dieser Vorgaben ist nicht erforderlich bzw. wäre sogar schädlich. Ständige Neuerungen der politischen Rahmenbedingungen für die Fernwärme führen lediglich zu Unsicherheit und verhindern Investitionen. Art. 24 RED enthält bereits hilfreiche Vorschriften für die Branche zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in Wärmenetzen, insbesondere zur Integration von Wärme aus Power-to-Heat Anlagen. Die EU sollte jedoch keine verbindlichen Vorgaben bezüglich Drittzugang oder Durchleitung für Wärmenetze vorschreiben. Integration von erneuerbarer Wärme oder Abwärme erfolgt bereits jetzt erfolgreich, sofern diese technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Konsultationen zu RED und EED laufen bis Juni 2026. Mit Legislativvorschlägen für beide Richtlinien ist Ende des Jahres zu rechnen. Ein Inkrafttreten wird frühestens zum Ende des Jahres 2027 erfolgen.

Ende letzten Jahres hatte sich der AGFW bereits an zwei EU-Konsultationen zur beihilferechtlichen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der EU-Taxonomie beteiligt. Für beide Vorhaben wurde im März 2026 ein Legislativvorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Es besteht nun die erneute Möglichkeit zur Rückmeldung zu den Vorschlägen. Zur AGVO wurden viele unserer Forderungen umgesetzt. Insbesondere wurde eine hinderliche Anknüpfung der AGVO an die Vorgaben der EU-Taxonomie für die Förderung von KWK-Anlagen gestrichen. Die mögliche Förderhöhe für Fernwärmeprojekte nach AGVO wurde hingegen nicht erhöht. Die neue AGVO soll 2027 in Kraft treten und bis Ende 2034 gültig bleiben. Auch der Vorschlag zur EU-Taxonomie enthält einige Verbesserungen, welche wir eingefordert hatten. Geothermie-Projekte sollen demnach keine kostenintensive Lebenszyklusanalyse durchführen, um einen niedrigen THG-Wert nachzuweisen. Biomasse-Anlagen sollen keine zusätzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biomasse erfüllen, welche über die Kriterien der RED hinausgehen. Für die Gas-basierte KWK wurde unsere Forderung jedoch nicht umgesetzt. Ein detaillierter AGFW-Vorschlag zur Änderung der technischen Bewertungskriterien fand kein Gehör. KWK-Anlagen können die komplexen Kriterien aktuell kaum erfüllen. Außerdem müssten sie ab 2036 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umsteigen. Für AGVO und EU-Taxonomie werden wir unsere nicht berücksichtigten Forderungen erneut einbringen.

Außerdem hatte sich der AGFW am 19. März 2026 an der Konsultation der EU-Governance-Verordnung beteiligt. Die Verordnung regelt die Nationalen Energie- und Klimapläne und die Klimaberichterstattung der EU-Mitgliedsstaaten an die Kommission. Wir sprachen uns für eine Weiterführung der bisherigen EU-Klimaziele von THG-Einsparung, Erhöhung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien aus. Die Einführung zusätzlicher verpflichtender EU-Nachhaltigkeitskriterien (z. B. ein Ziel für Elektrifizierung, Bezahlbarkeit von Energie, Abwärmenutzung usw.) oder Sektorzielen ist abzulehnen.

Die EU-Chemikalienagentur ECHA führt im Frühjahr 2026 eine Konsultation zur REACH-Verordnung und dem etwaigen Verbot für PFAS-haltige Stoffe ein. Insbesondere synthetische Kältemittel für Wärmepumpen wären davon betroffen. Der AGFW drängt auf Ausnahmen vom Verbot für den Bestand und lange Übergangsfristen für den Beginn eines etwaigen Verbots. Dies würde die Entwicklung natürlicher Alternativen ermöglichen. Schließlich wird für Mitte 2026 ein Legislativvorschlag der Kommission zur Überarbeitung des EU-Vergaberechts erwartet. Einerseits sollten dabei Vereinfachungen des Vergaberechts umgesetzt werden und Schwellenwerte erhöht werden. Andererseits droht die Aufnahme neuer zusätzlicher Kriterien, speziell für öffentliche Unternehmen. Für EU-Vergaben könnten „Buy in EU“ Vorgaben, also die Verpflichtung zum Kauf von EU-Produkten, sowie Nachhaltigkeitskriterien für Produkte wie Stahl oder Beton hinzugefügt werden. Derartige verpflichtende Kriterien sind aus Sicht des AGFW abzulehnen, da sie zur Verteuerung von Infrastrukturprojekten für kommunale Unternehmen führen würden.

Für den 19. Mai 2026 erwarten wir zudem die Veröffentlichung der „EU Heating and Cooling Strategy“, also der EU-Strategie für Wärme und Kälte. Darin wird die Kommission Ankündigungen und Empfehlungen für den Wärmesektor, u. a. für die Fernwärme verkünden. Die nicht-legislative Strategie wird voraussichtlich einerseits Empfehlungen für die Umsetzung der bestehenden Vorgaben aus RED, EED und der Gebäuderichtlinie für 2030 beinhalten, andererseits zukünftige EU-Vorgaben für die Zeit nach 2030 vorbereiten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die EU-Kommission nicht etwa zurückhaltender agiert, sondern weiterhin ein hohes Ambitionsniveau bezüglich Klimavorgaben zeigt. Sie setzt keineswegs nur auf „Erleichterung“. Der deutschen Fernwärmebranche wird es also nicht langweilig werden mit den Vorgaben aus Brüssel.

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