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Kommission schlägt Erhöhung der Klimaziele für 2030 vor - Fernwärme rückt in den Mittelpunkt der Europäischen Klimastrategie

08.10.2020
Im Vorfeld der Trilogverhandlungen zum Europäischen Klimagesetz hat sich die Kommission für eine Reduktionsziel von 55% bis 2030 ausgesprochen. Die Fernwärme soll dabei eine zentrale Rolle spielen.

Nach Abschluss der unionsweiten Folgenabschätzung hat die Kommission am 17. September ihren Plan zur Anhebung der gemeinsamen Ziele zur Treibhausgasreduktion für 2030 von bislang 40% auf nun mindestens  55% im Vergleich zum Stand von 1990 vorgestellt und damit eine besonders ambitionierte Marschroute für die anstehenden Verhandlungen zum Europäischen Klimagesetz eingeschlagen. Um diese ehrgeizigen Reduktionsziele auf dem Weg zur anvisierten „Klimaneutralität“ bis 2050 erreichen zu können, plant die Kommission den gesamten klimapolitischen Gesetzesrahmen bis Juni 2021 grundlegend zu überprüfen und neu zu justieren. Bereits in den kommenden Monaten sollen hierzu die ersten notwendigen Konsultationsprozesse beginnen.

Der AGFW setzt sich in diesem Zusammenhang derzeit auf europäischer Ebene beispielsweise bereits bei der Anpassung der kartell- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen sowie im Zuge der Überarbeitung der europäischen Energiesteuerrichtlinie für eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Ausgangsposition der Fernwärme ein. Das Ziel der Klimaneutralität soll dabei auch sukzessive auf die anderen Politikbereiche der Union durchschlagen („Klima-Mainstreaming“) und so zu einer klimapolitischen Ausrichtung der Europäischen Gesetzgebung führen.

Besonders deutlich wird dieser Ansatz bereits jetzt im Bereich der gemeinsamen Haushaltspolitik. Um die zur Erreichung der vorgeschlagenen Reduktionsziele erforderlichen Mehrinvestitionen bis 2030 bewältigen zu können, plant die Kommission hier mindestens 30% der gemeinsamen Europäischen Finanzmittel aus MFR und „NextGenerationEU“ für klimapolitische Investitionsprojekte, im Bereich von  Forschung und Entwicklung innerhalb des „Horizon Europe-Programms“ sogar 35%, zu reservieren. Der verbleibende Teil der gemeinsamen Ausgaben soll darüber hinaus entsprechend des „do no harm“-Prinzips zumindest nicht im Gegensatz zu den gemeinsamen Klimazielen stehen. Da der größte Teil dieser Investitionsausgaben jedoch auch weiterhin durch privates Kapital finanziert werden soll, wird hier der weitere Ausbau eines geeigneten Investitionsrahmens für nachhaltiges Finanzwesen auch zukünftig eine entscheidende Rolle spielen.

Dekarbonisierung des Gebäudesektors steht im Fokus

Zwar bleibt die Kommission hinsichtlich der Frage nach der konzeptionellen Umsetzung der eingeforderten Mehreinsparungen noch recht vage und behält sich eine genaue Ausformulierung der einzelnen Reduktionsstrategien für die anstehenden Gesetzesnovellierungen vor, doch wird bereits jetzt deutlich, dass die Fernwärme in den Augen der Kommission ein zentraler Bestandteil der europäischen Klimastrategie sein wird. So rückt die schnelle Dekarbonisierung des lange eher am Rande beachteten Gebäudesektors nun in den Mittelpunkt der Europäischen Klimadiskussion. Ausdrücklich betont die Kommission in diesem Zusammenhang das große Potential der Fernwärme als effiziente, klimaschonende und bereits heute marktreife Technologie um bis 2030 schnelle und umfangreiche Dekarbonisierungserfolge erzielen zu können.

Als erste mögliche Maßnahmen diskutiert die Kommission hierbei eine Erhöhung der Zielmarken für den Anteil Erneuerbarer Energien im Wärme und Kältesektor sowie explizit auch eine direkte Anhebung der Ausbauquote für Fernwärme- und Kältenetze. Mit Blick auf den europäischen Energieinfrastrukturausbau sollen Fernwärmenetze zukünftig zudem im Rahmen der voranschreitenden Sektorkopplung eine wichtige Rolle bei der lokalen Netzintegration spielen. Von erheblicher Bedeutung für die Zukunft der Fernwärme sind zudem die vorgestellten Überlegungen der Kommission zur Einführung einer sektorübergreifenden CO2-Bepreisung durch eine Ausweitung des EHS auf den Gebäude- und Verkehrssektor.

Hinsichtlich des Gebäudesektors befürwortet die Kommission grundsätzlich eine mittelfristige Einbeziehung des Sektors in das EHS auch mit dem Verweis darauf, dass bereits heute 30% der Emissionen des Sektors indirekt durch das EHS erfasst werden. Als einen ersten Schritt in diese Richtung wäre hier zunächst die Einführung eines vorgelagerten Handelssystems für Gebäude und Verkehr denkbar. Darüber hinaus soll das EHS durch eine Erhöhung des linearen Kürzungssfaktors für die jährliche Senkung der Obergrenze sowie durch die Reduzierung der Marktstabilitätsreserve an die verschärften Zielvorgaben angepasst werden. In Bezug auf das sich dann neu auszutarierende Verhältnis zwischen einem zukünftig umfassenderen EHS und den nationalen Reduktionsmaßnahmen innerhalb der europäischen Lastenverteilungsverordnung („effort sharing“) schlägt die Kommission zwei mögliche Herangehensweisen vor: Einerseits könnte die gegenwärtige Fassung der Verordnung zur  Lastenverteilung in ihrer jetzigen Form beibehalten werden und zukünftig mit einem ausgeweiteten EHS „überlappen“, wodurch sich die Kommission einen zunehmenden regulatorischen Wettbewerbsdruck zwischen den Mitgliedsstaaten erhofft. Andererseits könnte die nationale Lastenverteilung auch sukzessive im EHS aufgehen und so die Emissionsregulierung vollständig auf die europäische Ebene übertragen werden. Unabhängig von der letztlich eingeschlagenen Richtung würde sich die Zielverschärfung damit mittelbar auch auf die nationale Emissionsregulierung und damit das deutsche BEHG auswirken. Während das BEHG bei einer künftigen Überschneidung der Minderungssysteme eine gewisse Vorreiterrolle im mitgliedsstaatlichen Vergleich einnehmen würde, könnte es andererseits bei einer mittelfristigen „Europäisierung“ der Emissionsregulierung möglicherweise als bereits am Markt bestehendes „Pilotprojekt“ die Ausgestaltung des dann kommenden europäischen Modells maßgeblich beeinflussen.

Parallel zu ihrem Vorschlag der gemeinsamen Zielanhebung veröffentlichte die Kommission zudem den ersten Teil ihrer Auswertung zu den nationalen Energie- und Klimaplänen. Obwohl sich die nationale Umsetzung innerhalb Mitgliedsstaaten im Vergleich zu den Ursprungsentwürfen signifikant verbessert habe, blieb vor allem der mangelnde Fortschritt bei der Erreichung der Energieeffizienzziele ein wesentlicher Kritikpunkt. Hier mahnte die Kommission die Mitgliedsstaaten zur Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen an, um die gegenwärtigen Ambitionslücken gerade mit Blick auf die mögliche Verschärfung der 2030 Ziele zu schließen. Wie auch im Vorschlag zur Zielverschärfung legt die Kommission in ihrer Auswertung ein wesentliches Augenmerk auf die künftige Rolle des Gebäudesektors und identifiziert dort sowohl das größte abrufbare Potential zur Dekarboniserung als auch den größten Investitionsbedarf.

Mit Blick auf Deutschland wurde dies zuletzt auch durch eine Studie des DIW verdeutlicht, wonach der ohnehin unzureichende Emissionsrückgang im deutschen Gebäudesektor, der in erster Linie auf mildere Witterungsbedingungen zurückzuführen sei, dringend durch eine erhebliche Steigerung der Sanierungsrate und die rasche Einführung einer konsequenten CO2-Bepreisung beschleunigt werden müsse. Die Fernwärme wird auch dort als zentraler Baustein bei der Erhöhung des Erneuerbaren Anteils im Gebäudeendenergieverbrauch ausgemacht. Zudem sollte natürlich weiterhin berücksichtigt werden, dass die Effizienz von Fernwärmesystemen aus KWK beim Primärenergiebedarf zwangsläufig zu einem niedrigeren Endenergieverbrauch und geringeren Emissionsvolumen führt, wodurch Fernwärme grundsätzlich nicht nur einen doppelten Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, sondern auch eine relativ gesehen niedrige Investitionsintensität im Verhältnis zu ihren Emissionsreduktionskosten mit sich bringt. Diesen grundsätzlichen Wirkungsvorteil hat nun auch die Kommission ausdrücklich anerkannt und plant bei der Flankierung der nationalen Reform- und Investitionsprogramme durch Europäische Initiativen, wie der anstehenden „Renovation Wave“, die Fernwärme nun verstärkt zu berücksichtigen.

Nächste Schritte im Trilogprozess

Die Veröffentlichung der Auswertung zu den einzelnen Klimaplänen der Mitgliedsstaaten wird für Oktober erwartet und damit auch als weitere Argumentationsgrundlage für den anstehenden Trilogprozess zum Europäischen Klimagesetz dienen. Nachdem sich das EU Parlament am 7. Oktober mit knapper Mehrheit sogar für eine Minderung von 60% Prozent ausgesprochen hatte, wird der Umweltministerrat voraussichtlich auf seiner Sitzung am 23. Oktober die Ausrichtung der Mitgliedsstaaten beschließen. Der Grundstein hierfür soll bereits zuvor auf dem anstehenden Ratsgipfel  der Staats- und Regierungschefs gelegt werden.

Als zentraler Streitpunkt in den kommenden Verhandlungen gilt, neben der Festlegung der genauen Höhe des Minderungsziels, vor allem die Frage der Lastenverteilung: Bei Beibehaltung des derzeitigen Berechnungsschlüssels nach den nationalen BIP, droht insbesondere Deutschland künftig eine überproportionale Belastung, da gerade auch die gegenwärtige Corona-Krise das wirtschaftliche Gefälle innerhalb Europas noch zusätzlich verstärkt hat. Entsprechend hatte die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits eine gleichzeitige Neuverhandlung der Lastenverteilung im Zuge der Zielerhöhung eingefordert. Kommission, Rat und Parlament stehen damit kontroverse Verhandlungen bevor.

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