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Kommission veröffentlicht Taxonomie für nachhaltige Investitionen

30.04.2021
Die Europäische Kommission hat am 21. April nach langwierigen Verhandlungen die delegierten Rechtsakte für die Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, die ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen etablieren soll. Allerdings bleibt dabei die Frage nach der künftigen Rolle von Erdgas auch weiterhin ungelöst.

Nach einem langwierigen Verhandlungsprozess hat die Europäische Kommission am 21. April den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Der Rechtsakt etabliert ein einheitliches Klassifizierungssystem (Taxonomie) für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und soll so die Grundlage für eine nachhaltige europäische Finanzwirtschaft legen. Der enorme regulatorische Umfang sowie der nicht klar abgegrenzte zukünftige Anwendungsbereich der Taxonomie hatten den Gesetzgebungsprozess zuvor erheblich verzögert.

Der nun vorgestellte Entwurf definiert die Fernwärme zwar als nachhaltig, enthält aber auch weiterhin einige Inkonsistenzen mit Blick auf die zukünftige Ausfinanzierung der Wärmewende. So ist es beispielweise unerklärlich, dass die Geothermie – als maßgebliche Technologie einer dekarbonisierten Wärmewirtschaft – durch die „Life-cycle“-Analyse weiterhin gegenüber anderen klimaneutralen Wärmequellen benachteiligt wird. Weiterhin wenig umrissen bleibt zudem der künftige Anwendungsbereich der Taxonomie. Brüsseler Intentionen, die Taxonomie als einen einheitlichen Bewertungskatalog für weitere Teile des künftigen europäischen Rechtsrahmens zu etablieren, hatte zuletzt auch die Bundesregierung eine deutliche Absage erteilt.

Unklar bleibt zudem, wie die Rolle von Gaskraftwerken als energiewirtschaftliche Brückentechnologie in der Taxonomie zukünftig abgebildet werden soll. Der AGFW hatte sich hier bis zuletzt intensiv für eine angemessene Berücksichtigung insbesondere von gasgefeuerten KWK-Anlagen innerhalb der Taxonomie eingesetzt. In diesem Zusammenhang blickt der AGFW auch mit gemischten Gefühlen auf den jetzt vorgestellten Rechtsakt. Zwar ist die Kommission nun von den zuvor vorgesehenen unrealistischen Schwellenwerten abgerückt, vermeidet aber gleichzeitig auch ein klares Bekenntnis zur Rolle der KWK als Schlüsseltechnologie bei der Energie- und Emissionseffizienz im Sinne der energiewirtschaftlichen Investitionssicherheit. Stattdessen schiebt die Kommission eine Entscheidung hierzu auf die lange Bank und klammert den Sektor nun erst einmal gänzlich aus der aktuellen Taxonomie aus. Damit bleibt die Taxonomie durch die Vertagung einer Entscheidung zur Rolle von Gas und Kernenergie unvollständig. Diese Lücke plant die Kommission nach Abschluss eines internen Review-Prozesses im Sommer dieses Jahres durch einen weiteren komplementären Rechtsakt zu schließen. Der AGFW wird diesen Prozess auch weiterhin intensiv begleiten.

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