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AVBFernwärmeV-Novelle: Rechtssicherheit für Versorger & klare Regelungen bei Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln nötig

12.03.2026
Heute fand vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die mündliche Verhandlung zur sogenannten T3-Rechtsprechung statt. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich in den kommenden Monaten. Der Ausgang des Verfahrens hat Auswirkungen auf zahlreiche Versorger und deren künftige Investitionsentscheidungen. Der Fernwärmeverband AGFW fordert daher, das Thema bei den Planungen rund um das neue Wärmegesetz zu berücksichtigen.

 Dazu Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa des AGFW: 

„Mit der Dreijahreslösung hatte der Bundesgerichtshof ein Stück Rechtssicherheit für Versorger und Kunden gleichermaßen geschaffen. Es ist wichtig, dass es auch künftig belastbare Rahmenbedingungen gibt, die mögliche Insolvenzen von Stadtwerken vermeiden und zugleich die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen. Eine gute Gelegenheit dazu bietet die ohnehin seit Langem angekündigte Novelle der AVBFernwärme-Verordnung.“

 

Bislang wird die Dreijahreslösung herangezogen, wenn Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen unwirksam werden, so Fricke. „Werden diese unwirksam gewordenen Klauseln in der Folge aus dem Vertrag gestrichen, fehlt den bisherigen Preisänderungen in dem Vertrag die rechtliche Grundlage. Ein Rückfall auf den Anfangspreis bei Vertragsschluss – der teilweise auch zehn oder 20 Jahre in der Vergangenheit liegen kann – wäre bei den aktuellen Gestehungskosten wirtschaftlich für die Unternehmen nicht zu bewältigen. Würden diese Anfangspreise massenweise von den Kunden eingeklagt, hätte dies gravierende Folgen für die betreffenden Unternehmen“, warnt Fricke, der das Verfahren heute in Luxemburg mitverfolgt hat.

 

„Unsere aktuelle Zeit ist geprägt von geopolitischen Krisen mit zum Teil massiven Auswirkungen auf die Energiemärkte. Wir dürfen uns hier die Möglichkeiten flexibler Preisanpassungen in beide Richtungen nicht nehmen lassen. Die Kunden haben ihrerseits ein hohes Interesse, dass Preissenkungen schnell weitergegeben werden können.“ Auch die Bundesregierung habe in dem heutigen Verfahren die Relevanz von Preisänderungsklauseln als verbrauchergerechte Instrumente betont, die helfen, dynamisch auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. „Wir hoffen daher, dass die Bundesregierung bei ihren weiteren Gesetzesvorhaben Rechtssicherheit für die Fernwärmeversorger und die Verbraucher schafft.“ Der Verband werde den Fortgang des Verfahrens begleiten, so Fricke, und sich auch in die Novellierung der AVBFernwärmeV weiter aktiv einbringen.
 

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