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Beihilferelevanz des KWKG: Mündliche Verhandlung vor dem EuGH

17.06.2025
Der AGFW beobachtete die mündliche Verhandlung zur Beihilferelevanz des KWKG 2020 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mit einer finalen Entscheidung ist zum Jahreswechsel 2025/2026 zu rechnen.

Am 11. Juni 2025 fand vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die mündliche Verhandlung zur Beihilferelevanz des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2020 (KWKG 2020) statt. Zentrale Frage war, ob es sich bei dem für die Branche zentralen Fördermechanismus des KWKG 2020 um eine staatliche Beihilfe handelt. Staatliche Beihilfen unterliegen strengen europäischen Vorgaben und müssen der EU-Kommission stets zur Prüfung vorgelegt werden. Sollte der EuGH das KWKG 2020 nicht als Beihilfe einstufen, würde die Bundesregierung über einen deutlich größeren Handlungsspielraum für eine etwaige KWKG-Novelle verfügen, wenn sich dabei der Fördermechanismus nicht ändert.

Der AGFW und die Bundesregierung argumentieren seit jeher, dass es sich aufgrund des KWKG-Umlagemechanismus gerade nicht um staatliche Mittel und damit auch nicht um eine Beihilfe handelt. In erster Instanz hatte das Europäische Gericht (EuG) am 24. Januar 2024 (Az. T 409/21) entschieden, dass es sich beim KWKG 2020 nicht um eine staatliche Beihilfe handelte. Gegen dieses Urteil des EuG hat die EU-Kommission rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt (Az. C-242/24 P), sodass die Entscheidung über die Sache nun beim EuGH liegt. Der Generalanwalt, der das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützt, wird seine Schlussanträge am 23. Oktober 2025 stellen. Der EuGH ist jedoch nicht daran gebunden. Das Urteil ist etwa drei Monate später zu erwarten, also voraussichtlich zum Jahreswechsel 2025/2026.

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