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Nach EuGH-Urteil heute: AGFW fordert zügige Novellierung des KWKG

09.07.2026
Der Europäische Gerichtshof hat heute sein lang erwartetes Urteil in der Frage gesprochen, ob das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Union bedarf. Für die derzeit diskutierte Novelle des Gesetzes ist die Klärung dieser Frage ein wichtiger Meilenstein. Die Richter in Luxemburg haben nun entschieden, dass keine Beihilferelevanz vorliegt.

AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal an Branche und Politik. "Es gibt nun keinen Grund mehr, die KWKG-Novelle aufzuschieben“, so Mattat. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung das Thema zügig angeht, damit die Unternehmen für ihre Investitionsentscheidungen endlich die nötige Klarheit erhalten. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist wichtiger Baustein einer effizienten und verlässlichen Strom- und Wärmeversorgung und trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit Deutschlands bei.“ Wie relevant eine zügige Novellierung des Gesetzes ist, unterstreicht auch Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW. „Der Um- und Ausbau der Wärmenetze benötigt stabile Rahmenbedingungen. Das KWKG schafft hierfür als bewährtes und kosteneffizientes Förderinstrument die entscheidende Grundlage“, so Dr. Fricke.

Die beihilferechtliche Frage war lange Zeit umstritten. Die Europäische Kommission war der Auffassung, beim KWKG handele es sich um eine Förderung aus staatlichen Mitteln, die deshalb der beihilferechtlichen Genehmigung bedürfen. Daher hatte die Kommission bereits in der Vergangenheit mehrfach über beihilferechtliche Entscheidungen Einfluss auf die Gestaltung des KWKG genommen. Der AGFW hatte seit jeher die Rechtsauffassung vertreten, dass das KWKG keine Beihilfe ist. Ein Gutachten des renommierten Energie- und Europarechtlers Prof. Schmidt-Preuß aus dem Jahr 2020 hatte diese Auffassung bestätigt.

„Das Urteil ist ein Befreiungsschlag in einem Verfahren, das jahrelang für Unsicherheit in der Branche gesorgt hat“, erläutert Dr. Fricke. „Auf etwaige beihilferechtliche Hürden braucht die Bundesregierung nun keine Rücksicht mehr zu nehmen. Wir unterstützen sie gerne weiter mit aller Kraft bei der Vorbereitung der Novelle.“ Gemeinsam mit dem VKU hatte der AGFW bereits in der Vergangenheit eine Evaluation des bestehenden KWKG-Rechtsrahmens vorgenommen und Vorschläge für eine Fortentwicklung des Gesetzes unterbreitet. 

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