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Bundesförderung für effiziente Gebäude: Verbändekonsultation zum Entwurf der Förderrichtlinien

12.02.2021
Im Februar hat das BMWi die Ressortabstimmung und Verbändekonsultation für die Förderrichtlinien und die zugehörigen Technischen Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gestartet. Mit der BEG sollen gemäß Klimaschutzprogramm 2030 die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit jeweils eigenen Förderrichtlinien und Technischen Mindestanforderungen (TMA).

Bei der Austauschprämie für Ölheizungen wird der Wärmenetzanschluss – anders als zuletzt in den  novellierten MAP-Richtlinien – berücksichtigt, jedoch gilt dabei ein Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 % (40 % Förderung) bzw. 55 % (45 % Förderung). Auch beim regulären Fördersatz für den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz gilt ein Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 % (30 % Förderung) bzw. 55 % (35 % Förderung). Darüber hinaus ist der Anschluss an die Fernwärme auch in den EE-Paketen für Wohn- und Nichtwohngebäude enthalten, sofern sie zu mehr als 55 % durch erneuerbare Energien erzeugt wird.

Aus Sicht des AGFW ist die BEG ausdrücklich zu begrüßen. Um die Bedeutung von Wärmenetzen zur effizienten und zunehmend klimafreundlichen Versorgung von Gebäuden mit Wärme angemessen zu berücksichtigen, sind jedoch Änderungen erforderlich:

  • Förderung digitaler Wärmezähler ermöglichen
  • Technologieneutralität beim Wärmenetzanschluss gewährleisten: Effiziente und klimaneutrale Wärme berücksichtigen
  • Anschluss an ein Wärmenetz grundsätzlich fördern
  • Maßnahmen zur Rücklauftemperaturabsenkung fördern
  • Keine Differenzierung nach Gebäude- und Wärmenetzen

Zur AGFW-Stellungnahme.

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