Bundesförderung für effiziente Gebäude: Verbändekonsultation zum Entwurf der Förderrichtlinien
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit jeweils eigenen Förderrichtlinien und Technischen Mindestanforderungen (TMA).
Bei der Austauschprämie für Ölheizungen wird der Wärmenetzanschluss – anders als zuletzt in den novellierten MAP-Richtlinien – berücksichtigt, jedoch gilt dabei ein Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 % (40 % Förderung) bzw. 55 % (45 % Förderung). Auch beim regulären Fördersatz für den Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz gilt ein Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 % (30 % Förderung) bzw. 55 % (35 % Förderung). Darüber hinaus ist der Anschluss an die Fernwärme auch in den EE-Paketen für Wohn- und Nichtwohngebäude enthalten, sofern sie zu mehr als 55 % durch erneuerbare Energien erzeugt wird.
Aus Sicht des AGFW ist die BEG ausdrücklich zu begrüßen. Um die Bedeutung von Wärmenetzen zur effizienten und zunehmend klimafreundlichen Versorgung von Gebäuden mit Wärme angemessen zu berücksichtigen, sind jedoch Änderungen erforderlich:
- Förderung digitaler Wärmezähler ermöglichen
- Technologieneutralität beim Wärmenetzanschluss gewährleisten: Effiziente und klimaneutrale Wärme berücksichtigen
- Anschluss an ein Wärmenetz grundsätzlich fördern
- Maßnahmen zur Rücklauftemperaturabsenkung fördern
- Keine Differenzierung nach Gebäude- und Wärmenetzen
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