Sonderberechnungsvorschrift Fernwärme zur Neubauförderung veröffentlicht
Seit dem Start der Neubauförderung im Programmteil „Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ am 1.3.2023 gab es Probleme mit der Bewertung Fernwärme versorgter Gebäude, weil es nur vier pauschale Fernwärme-Datensätze gab, mit denen viele Wärmenetze nicht angemessen abgebildet werden konnten. Insbesondere der Datensatz „Fernwärme/Nahwärme KWK-fossil“ war eine Mischung aus Kohle- und Gas-KWK und hatte einen entsprechend hohen Emissionsfaktor von 247 g/kWh. Dieser Wert liegt nur unwesentlich unter dem Emissionsfaktor eines Gaskessels und unterschätzt daher systematisch den Effizienzeffekt der Kraft-Wärme-Kopplung im Falle von Erdgas-KWK.
Seit dem 1.4.2024 gilt die „Sonderberechnungsvorschrift Fernwärme“. Die vier pauschalen Fernwärme-Datensätze wurden darin aufgeteilt auf nun 12 Datensätze, differenziert nach den sechs wichtigsten Brennstoffen jeweils in Kessel und KWK. Somit gibt es nun einen eigenen Emissionsfaktor für Erdgas-KWK von 148 g/kWh. Viele Fernwärme versorgte Neubauten werden dadurch förderfähig.
Die Gebäudeplaner benötigen vom Versorger nun neben der Bescheinigung nach FW 309-1 mit dem Primärenergiefaktor (für die Effizienzhausberechnung EH 40) und dem Emissionsfaktor (für den Energieausweis) den Energieträgermix nach den folgenden Kategorien:
CODE | Fernwärme aus | Anteil am Gesamtenergiemix [%] |
b 6 | Biogas mit KWK |
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b 7 | Biomasse (fest) mit KWK |
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b 8 | Braunkohle mit KWK |
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b 9 | Erdgas mit KWK |
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b 10 | Heizöl (leicht) mit KWK |
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b 11 | Steinkohle mit KWK |
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b 12 | Biogas ohne KWK |
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b 13 | Biomasse (fest) ohne KWK |
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b 14 | Braunkohle ohne KWK |
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b 15 | Erdgas ohne KWK |
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b 16 | Heizöl (leicht) ohne KWK |
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b 17 | Steinkohle ohne KWK |
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b 18 | Elektrokessel/Elektrodenkessel |
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| Wärme, die nicht in b 6 bis b 18 aufgeführt ist und die nach § 3 GEG oder § 3 WPG Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbare Abwärme oder dieser gleichgestellt ist |
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Die letzte Kategorie umfasst u. A. Wärme aus der Thermischen Abfallbehandlung und Großwärmepumpen und bekommt zunächst denselben Emissionsfaktor zugewiesen wie feste Biomasse ohne KWK (25 g/kWh). Der Gebäudeplaner überträgt i.d.R. diese Informationen in sein Gebäudeberechnungsprogramm.
In der Sonderberechnungsvorschrift Fernwärme wird zusätzlich angekündigt, dass künftig spezifische Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren angewendet werden sollen, die nach FW 309-6 berechnet und auf DESI veröffentlicht wurden. Sobald dies anwendbar wird, werden wir darüber gesondert informieren.