Preisbildung & Preisanpassung
Fernwärmeverträge sind in der Regel langfristige Verträge, die überwiegend auf den bewährten Regelungen der AVBFernwärmeV beruhen. Diese bieten einen verlässlichen und ausgewogenen Rahmen für den Fernwärmelieferanten und den Wärmekunden gleichermaßen.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen Wärmeversorger und Kunden, wird ein Preis für die Fernwärmelieferung vereinbart. Alle festen Bestandteile der Kosten des Fernwärmeversorgungsunternehmens, die nicht mit dem Wärmeverbrauch veränderlich sind, werden im Grundpreis abgebildet. Die festen Kosten bestehen hauptsächlich aus den Investitionskosten für die Erzeugeranlagen, Transportleitungen und Übergabestationen sowie den Personalkosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung dieser Anlagen. Der Arbeitspreis bezieht sich auf den Wärmeverbrauch und beinhaltet die Kosten für den Brennstoffeinsatz beim Fernwärmeerzeuger Bei langfristigen Verträgen ist es allerdings unmöglich, einen für die gesamte Laufzeit gültigen Preis zu kalkulieren der alle Risiken vorausschauend abdeckt. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht beider Vertragspartner unerlässlich, den Preis entsprechend den jeweiligen Marktbedingungen anzupassen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich die Preise sowohl entsprechend der Kostenentwicklung im Unternehmen, als auch der am allgemeinen Wärmemarkt, entwickeln sollen. Zur Umsetzung dienen Preisanpassungsformeln, die genaue Regelungen über die Anpassung der Preise enthalten.
Es ist üblich, im Fernwärmeversorgungsvertrag für jeden Preisbestandteil – Leistungspreis, Arbeitspreis - eine Preisänderungsklausel aufzunehmen. Denn nur über eine solche Preisänderungsklausel sind Preisanpassungen möglich, die dann den festgelegten mathematischen Regeln nach unten oder nach oben folgen.
Trotz der gesetzlichen Regelungen gibt es im Bereich der Preisanpassungen das größte Konfliktpotenzial. Insbesondere in Zeiten, in denen sich die ökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen plötzlich ändern.
So sind seit Anfang 2022, vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges, die Brennstoffpreise für die Wärmeerzeugung (im wesentlichen Erdgas) teilweise drastisch gestiegen. Auch die Preise für andere Brennstoffe die zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, wie bspw. Öl, Kohle, Biomasse usw., sind dieser Entwicklung gefolgt.
Im Ergebnis steigen dann auch die Preise für Fernwärme, d. h. im Rahmen der Anwendung von Preisgleitklauseln. Die Preissteigerungen bleiben jedoch meist deutlich hinter denen für Erdgas und Heizöl zurück. Das hat zum einen mit einem grundsätzlich „glättenden Effekt“ von Preisgleitklauseln zu tun, der u. a. auf der Verwendung von unterschiedlichen Preisbestandteilen beruht und zum anderen mit einem zeitlichen Verzögerungseffekt. Letzterer tritt immer dann ein, wenn die Preisanpassung entweder halbjährlich oder jährlich erfolgt.
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