Abbildung von Kostenentwicklungen durch Indizes

Welche inhaltlichen Anforderungen Fernwärmeversorger bei der Gestaltung von Preisgleitklauseln beachten müssen, schreibt § 24 Abs. 4 S.1 AVBFernwärmeV vor:

Preisänderungsklauseln dürfen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.

Preisgleitklauseln müssen sowohl die jeweilige Kostenentwicklung des Fernwärmeversorgers als auch die Marktbedingungen auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Dabei liegt der Fokus des Gesetzes auf der Angemessenheit. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die Preisgleitklausel die wichtigsten relevanten Faktoren berücksichtigt, ohne jedoch unnötig komplex zu werden.

Bezüglich der Kostenentwicklung bedeutet dies, dass die Preisgleitklausel sich an den wesentlichen Kosten des Versorgers orientieren muss (Prinzip der Kostenorientierung). Dieses Prinzip wird erfüllt, wenn die Preisgleitklausel die wichtigsten Kostenfaktoren einbezieht, wie insbesondere Materialkosten, Personalkosten und Brennstoff- bzw. Wärmebezugskosten. Diese drei Kostenarten sind allgemein anerkannt. Dasselbe gilt für die Berücksichtigung der Marktbedingungen auf dem Wärmemarkt.

Das Prinzip der Kostenorientierung besagt, dass die Kosten des Fernwärmeversorgers durch geeignete Pauschalwerte zu repräsentieren sind. Hierbei wird vorausgesetzt, dass sich die Pauschalwerte ähnlich entwickeln wie die tatsächlichen Kosten des Unternehmens.

In diesem Zusammenhang sind öffentlich zugängliche Preisindizes des Statistischen Bundesamtes oder Börsenpreise der EEX eine geeignete Methode, um die Kostenentwicklung des Unternehmens abzubilden.

 

GENESIS-Online Die Datenbank des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt hat bis Ende 2022 alle bei DESTATIS veröffentlichten Fachserien und Tabellenbände umgestellt. Seitdem erfolgt die Veröffentlichung über das Portal GENESIS-Online unter www.genesis.destatis.de/datenbank/online. Seit Ende 2024 wurde zudem die Benutzeroberfläche des GENESIS-Online-Portals überarbeitet. 

Darüber hinaus wurden nach der Umstellung der Basisjahre auf 2020=100 bzw. 2021=100 einige Indizes in ihren Bezeichnungen und Codes geändert.

Um Verbrauchern und Versorgungsunternehmen die Suche nach den in den Preisgleitklauseln verwendeten Indizes zu erleichtern, haben wir einen Praxisleitfaden erstellt. Der Leitfaden enthält eine Anleitung zur Durchführung einer Suchanfrage sowie direkte Verlinkungen zu gängigen Indizes in der Branche.

Den Praxisleitfaden finden Sie hier.

CO₂-Bepreisung in Erzeugerpreisindizes - eine aktualisierte Übersicht

Ob und in welchem Umfang CO₂-Kosten in den Erzeugerpreisindizes des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt sind, ist für Fernwärmeversorger weiterhin von zentraler Bedeutung. Bei der Weitergabe von CO₂-Kosten über Preisänderungsklauseln muss ausgeschlossen sein, dass Kunden doppelt belastet werden.

Im Grunde gibt es zwei Gestaltungsmöglichkeiten für Preisänderungsklauseln, die eine CO2-Kostenweitergabe ermöglichen:

  1. Weitergabe über die Nutzung eines separaten Emissions-Preisgliedes, welches die CO2-Kosten abbildet.
  2. Weitergabe über die Nutzung von Indizes für Energieträger, in denen die CO2-Kosten bereits enthalten sind.

Beide Vorgehensweisen sind legitime Möglichkeiten, der CO2-Kostenweitergabe. Eine Vermischung der beiden Ansätze sollte allerdings vermieden werden, sonst liegt eine Doppelbelastung der Kunden vor.

Genauer: Integriert ein Versorger einen oder mehrere Energieträger-Indizes die bereits CO2-Kosten enthalten, in das Kostenelement seiner Preisänderungsklausel, so darf er kein zusätzliches separates Emissions-Preisglied für CO2-Kosten verwenden und umgekehrt.

Leider ist nicht immer ohne weiteres zu erkennen, in welchen Indizes des Statistischen Bundesamtes CO2-Kosten enthalten sind und in welchen nicht. Hier kann Versorgern die Liste „Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte - Überblick über die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Subindizes ab Januar 2021“ des Statistischen Bundesamtes weiterhelfen. Sie schlüsselt diverse Erzeugerpreisindizes genau nach diesem Aspekt auf: Sind CO2-Kosten im jeweiligen Index enthalten oder nicht?

Die aktualisierte Liste zum Basisjahr 2021 finden Sie hier.