Bayern Wärme Portal zur Einreichung der Dekarbonisierungsfahrpläne veröffentlicht
Zentrale Information, ist, dass das LMG ab dem 01. September 2026 das Bayern Wärme Portal zur digitalen Abwicklung der erforderlichen Anzeigen, Anträge und Unterlagen bereitgestellt hat.
Über die Website des LMG (LINK) sowie das BayernPortal erreicht man die Plattform. Die Plattform dient der Einreichung der Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne und ist als solches die Umsetzung der Forderung aus Teil 3 WPG. Die Anmeldung zu der Plattform erfolgt über ein ELSTER-Unternehmenskonto.
Gemäß Schreiben des LMG, entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans unter gewissen Umständen:
- Dies ist der Fall, wenn für das Wärmenetz bereits ein Transformationsplan oder eine BEW‑Machbarkeitsstudie vorliegt und bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag auf Förderung nach BEW Modul 1 beim BAFA gestellt wurde oder bis zum 31. Dezember 2026 ein bestandskräftiger Förderbescheid für Modul 2 vorliegt.
- Netze mit einer Länge von höchstens 1 Kilometer sind von der Pflicht zur Fahrplanerstellung ausgenommen.
- Für Netze mit einer Länge bis 10 Kilometer, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken, bleibt die Pflicht grundsätzlich bestehen, allerdings kann in solchen Fällen auf die detaillierten Darstellungen der Anlage 3 Abschnitt II bis IV verzichtet werden.



