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Kernpositionen des AGFW zu den Gesetzentwürfen Gebäudeenergiegesetz und Energieeffizienzgesetz

24.04.2023
Nachdem das Bundeskabinett am 19.04. die Entwürfe zum Gebäudeenergiegesetz und zum Energieeffizienzgesetz gebilligt hat, hat der AGFW seine Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen angepasst. Der AGFW wird sich auch im anstehenden parlamentarischen Verfahren für notwendige Anpassungen einsetzen.

 

1. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

 

Kern-Forderungen

  • Harmonisierung der Anforderung an Transformationspläne für bestehende Wärmenetze an die Anforderungen für effiziente Fernwärme nach Art. 24 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und Bundesförderung Effiziente Wärmenetze
  • Verlängerung der Übergangsregelung für Gebäude, die sich nach der Kommunalen Wärmeplanung in einem Fernwärme-Eignungsgebiet befinden, auf 2045

Die pauschale Verpflichtung, für bestehende Wärmenetze einen Transformationsplan vorzulegen, der bis 2030 eine mindestens 50-prozentige Versorgung aus erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme vorsieht (GEG, § 71 b Absatz 2), bremst den gewünschten Wärmenetzausbau.

Aufgrund der netzindividuellen Zwischenziele besteht die Gefahr, dass:

  • die Anzahl von Neuanschlüssen reduziert wird, um die der 50-prozentigen EE-/Abwärmequote zu Grunde liegende Gesamtwärmemenge nicht zu steigern;
  • Investitionen in dringend benötigte Langfrist-Technologien (z. B. Tiefengeothermie) ausbleiben, falls sie nicht dazu beitragen, das 2030-Ziel zu erreichen;
  • Erzeugungsanlagen unwirtschaftlich betrieben werden (z. B. Einsatz von Großwärmepumpen zu Zeiten hoher Strompreise), um die Quote zu erreichen.

Die Anforderungen an die Transformation der Wärmenetze müssen sich stattdessen an bestehenden Programmen (BEW) und europarechtlichen Vorgaben (EED) orientieren. Die Begrenzung der Übergangsfristen auf 2035 führt zu einem Ausbaustopp ab diesem Datum. Gebäudeeigentümer müssten nach aktuellem Entwurf nach 2035 ineffiziente Heizungslösungen wählen, auch wenn sie sich nach kommunaler Wärmeplanung in einem Eignungsgebiet für Fernwärme befinden sollten. Um dies zu vermeiden, sollte die Übergangsregelung für Gebäude, die sich in einem Fernwärme-Eignungsgebiet befinden, auf 2045 verlängert werden.

Weitere notwendige Schritte für eine Beschleunigung der Transformation sind:

  • eine ausreichende finanzielle Ausstattung der BEW mit bis zu 2,5 Mrd. € pro Jahr und eine Laufzeit-verlängerung über 2028 hinaus;
  • Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung, um ausreichend Flächen bereitzustellen;
  • eine langfristige Perspektive für den Betrieb von KWK-Anlagen mit klimaneutralen Brennstoffen;
  • das Aussetzen der Wärmelieferverordnung.

 

2. Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

 

Kern-Forderungen

  • Festlegen von klaren Bedingungen für die verpflichtende Abwärmenutzung in Unternehmen
  • Einführung von Machbarkeitsstudien zum Nachweis der Unzumutbarkeit
  • Einführung von verpflichtende Abwärme-Readiness-Maßnahmen

Parallel zu den Anpassungen des GEG ist es notwendig, passende Rahmenbedingungen zur Einbindung klimaneutraler Wärmequellen in Wärmenetze zu schaffen. Vor allem im urbanen Raum stellt unvermeidbare Abwärme eine der wichtigsten Quellen dar. Das EnEfG sollte daher so ausgestaltet werden, dass Unternehmen, in denen Abwärme anfällt, gemeinsam mit den Wärmenetzbetreibern dessen Nutzung forcieren.

Eine wirksame Verpflichtung zur Wiederverwendung von Abwärme kann jedoch nur durch klare Vorgaben eingeführt werden. Die aktuell in § 16 Absatz 2 enthaltene Nebenbedingung, dass Abwärme nur dann zu nutzen ist, wenn die Nutzung möglich und zumutbar sei, lässt diese Klarheit vermissen. Stattdessen empfehlen wir die Einführung einer verpflichtenden unabhängigen Machbarkeitsstudie, welche die Abwärmepotenziale untersucht.

Grundsätzlich sollten jedoch alle Unternehmen mittel- bis langfristig die technischen Grundlagen für eine Auskopplung und Weiterleitung von Abwärme schaffen, um Abwärme-Ready zu werden.

Unsere ausführlichen Stellungnahmen finden Sie hier im Downloadbereich.

Ihre Ansprechpartner
Johannes Dornberger
Energiewirtschaft & Politik
+49 69 6304-212
+49 69 6304-455
John A. Miller
Stv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Energiewirtschaft & Politik
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