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Letzte BEW Anpassungen lassen Wünsche offen

02.09.2021
Die lang erwartete Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) wirft ihre Schatten voraus. Nach der Verbändekonsultation im Juli hat das BMWi nunmehr kleinere Korrekturen zum Richtlinienentwurf bekannt gegeben. Über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen und die weiteren Aktivitäten des Verbandes möchten wir informieren.

Nachdem Mitte Juli ein erster offizieller Entwurf veröffentlicht wurde, zu dem der AGFW Stellung bezogen hat (AGFW berichtete) und der Verbändekonsultation im Juli, wurde vom BMWi ein korrigierter Richtlinienentwurf vorgelegt.

Die in diesem Enwurf vom 18.08. aufgenommenen Änderungen sind hauptsächlich redaktioneller Natur oder räumen sprachliche Unklarheiten aus. Der Umfang der inhaltlichen Änderungen bleibt überschaubar. Die wichtigsten Anpassungen haben wir an dieser Stelle zusammengefasst:

Mittelausstattung zu gering

Die Richtlinie hat das Ziel jährlich 690 Mio. € Investitionen anzustoßen, indem pro Jahr 400 MW Wärmeerzeugungsleistung gefördert werden. Der neue Entwurf stellt klar, dass sich diese Werte an den verfügbaren Haushaltmitteln orientieren. Damit liegt die Verantwortung für eine Mittelerhöhung bei der zukünftigen Bundesregierung. Zur Erinnerung: Der AGFW setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Programm finanziell so ausgestattet wird, dass Investitionen in Höhe von ca. 4 Mrd. € ausgelöst werden.

Detailkorrekturen bei Erzeugungsanlagen & Speichern

Es wird präzisiert, dass in zu transformierenden Netzen im Endzustand nur ein maximaler Anteil von Biomasse an der Wärmeerzeugung zulässig ist. In Netzen mit einer Länge von 20-50 km beträgt dieser Maximalanteil 25 % und in Netzen mit mehr als 50 km Länge 15 %. Der AGFW hat sich in seiner Stellungnahme gegen eine solche  Regelung ausgesprochen, da diese pauschale Anforderung die Nutzung von Biomasse auch dort ausschließt, wo große lokale und regionale, nachhaltige Biomassepotenziale vorhanden sind.

Es erfolgt die Klarstellung, dass sich die Höhe der Betriebskostenförderung für Großwärmepumpen nach der eingespeisten Wärmemenge und nicht nach der bezogenen Strommenge berechnet.

Die sachgrundlose Beschränkung für förderfähige Erzeugungsanlagen auf eine Mindestgröße von 5 kWth wurde gestrichen. Damit ist auch die Einbindung kleiner, dezentraler Wärmeerzeuger z. B. in kalten Nahwärmenetzen förderfähig.

Nach der geänderten Förderrichtlinie fallen auch die Kosten für sämtliche Tiefbaumaßnahmen im Rahmen eines Geothermievorhabens unter die förderfähigen Kosten. Außerdem ist hervor zu heben, dass die Begrenzung auf maximal drei förderfähige Bohrungen aufgehoben wird. Dadurch können auch größere Anlagen mit mehre Bohrungen bzw. mit Clusterbohrungen gefördert werden und somit eine höhere Flächeneffizienz erzielt werden.

Die separate Nachweispflicht für den jährlichen Kollektorertrag für Solarthermische Anlagen von mindestens 525 kWh/m2 entfällt. Stattdessen bleibt weiterhin die Solar-Keymark-Zertifizierung für die eingesetzte Anlage nötig.

Die Richtlinienanpassung stellt klar, dass die Wärmemenge aus thermischer Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme gilt. Damit gelten die Förderbedingungen für Integration unvermeidbarer Abwärme auch für Maßnahmen zur Einbindung von Wärme aus TABs.

Die Anforderungen an förderfähige Wärmespeicher wurden an einigen Stellen angepasst. Die Abgrenzung nach Speichergröße, z. B. für saisonale Wärmespeicher erfolgt nicht mehr nach dem reinen Volumen, sondern nach dem Wasseräquivalent. Dadurch können auch Speicher bewertet werden, die nicht Wasser als Speichermedium nutzen. Außerdem wird klargestellt, dass für druckbeaufschlagte Speicher die gleichen Anforderungen hinsichtlich des maximalen Wärmeverlustes (15 W/m2) und dessen Nachweis (FW 313) gelten wie für drucklose Speicher.

Wie geht es weiter?

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Anpassungen hinter den Erwartungen der Branche zurück bleiben. Sowohl die zentralen Forderung der AGFW-Stellungnahme nach einer längeren Programmlaufzeit, einer Begrenzung der Verbindlichkeit des Transformationsplans auf geförderte Maßnahmen oder der Beschränkung der Notifizierungsschwelle auf einzelne Maßnahmen, als auch ein Großteil der Detailanmerkungen blieben unberücksichtigt. Daher setzt sich der AGFW auch weiterhin für Änderungen ein. Jedoch sollte ein zeitnahes in Kraft treten der BEW oberste Priorität haben, um Fernwärmebetreiber in die Lage zu versetzen, die Aufgabe, Wärmenetze zu transformieren, schnellst möglichst angehen zu können. Gegenüber dem AGFW signalisierte das BMWi die Bereitschaft, die Richtlinie noch vor der anstehenden Bundestagswahl zu veröffentlichen.

Anlässlich der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs der lang versprochenen „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) hat sich die Fernwärmebranche außerdem in einem Verbändebrief am 18. August an Bundeskanzlerin Merkel gewendet und Nachbesserungen gefordert.

Unter anderem kritisieren die Verbände die zu geringe Mittelausstattung des Programms und sprechen sich für eine deutliche Anhebung dieser von derzeit voraussichtlich rund 275 Millionen Euro auf mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr aus, um den identifizierten Fördermittelbedarf von mindestens 1,8 Milliarde Euro pro Jahr abzudecken.

Auch setzen sich die Verbände für eine deutliche Verlängerung der Laufzeit des Programms von derzeit fünf auf mindestens zehn Jahre ein, um den mehrjährigen Planungs- und Investitionszyklen der Energiewirtschaft Rechnung zu tragen.

Nicht zuletzt bitten die Verbände die Kanzlerin auch, sich auf europäischer Ebene für eine den zur Transformation der Fernwärmenetze notwendigen Investitionen in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro angemessene, deutlich höhere Förderobergrenze einzusetzen und die im Richtlinienentwurf vorgesehene Obergrenze von 50 Millionen Euro keinesfalls zu unterschreiten.

Eine Antwort des Bundeskanzleramts steht noch aus. Über etwaige Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Ihre Ansprechpartner
Johannes Dornberger
Energiewirtschaft & Politik
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