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AGFW veröffentlicht Positionierungen zum „Fit for 55“-Reformpaket

15.12.2021
Der AGFW hat sich im November an mehreren Konsultationen zu den Gesetzesvorschlägen der Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets beteiligt.

Der AGFW hat sich an mehreren abschließenden Konsultationen zu den Gesetzesvorschlägen der Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets beteiligt und sich dabei unter anderem zur geplanten Revision der Erneuerbare Energien-Richtlinie (REDIII), zur Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie zur Reform des Europäischen Emissionshandels positioniert.

Zentrale Botschaft des Verbandes bleibt dabei unverändert die Notwendigkeit von klaren und konsistenten regulatorischen Rahmenbedingungen als grundlegende Voraussetzung für ein gemeinsames Gelingen der Wärmewende.

Anpassung der Definition zur effizienten Fernwärme

Kernstück des Novellierungsentwurfs zur Energieeffizienz-Richtlinie mit Blick auf die Fernwärme bildet die umfassende Umstrukturierung der Definition der effizienten Fernwärme und Fernkälte (AGFW berichtete), die künftig innerhalb des neuen Artikels 24 einen progressiven Transformationspfad für die Dekarbonisierung der Wärmenetze vorgeben. Damit bekäme die Fernwärme einen eigenen Dekarbonisierungspfad, der allerdings nicht auf die Erfüllung der gemeinsamen Klimaziele für 2030 und 2050 abgestimmt wäre. Um diese erheblichen regulatorischen Inkonsistenzen zu beheben, spricht sich der AGFW hier für eine Angleichung der Zeiträume des Artikels 24 an die Zielpfade der nationalen und europäischen Klimapläne aus. Ebenfalls schlägt der AGFW vor, die Dekarbonisierung der Fernwärme bis 2030 über individuelle Transformationspläne voranzutreiben, um die unterschiedlichen Entwicklungs- und Ausgangsvoraussetzungen in Europa besser abbilden zu können.

Mit Blick auf die Neufassung des Hocheffizienzkriteriums für die Kraft-Wärme-Kopplung hatte die Kommission die Einführung eines Emissionsschwellenwertes von 270 g CO2 per kWh der Energieleistung vorgeschlagen. Hier hat sich der AGFW mit einem alternativen Ansatz eingebracht, der anstelle eines Emissionsbezuges auf dem beihilferechtlichen Konzept der „umweltschädlichsten fossilen Brennstoffe“ aufbaut und ein Auslaufen von Braun-, Steinkohle und Erdölprodukten vorsieht.

Verpflichtungsrahmen zur Dritteinspeisung erneuerbarer Wärme

Als Teil der geplanten Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie schlägt die Kommission vor, eine Einspeisungsverpflichtung von erneuerbarer Wärme und Abwärme aus externen Quellen einzuführen und hierbei die bisher bestehende mitgliedstaatliche Wahlfreiheit bei der Umsetzung durch einen einheitlich vorgegebenen Rechtsrahmen abzulösen. Da erneuerbare Wärme und Abwärme aus externen Quellen bereits heute in zahlreichen Wärmenetzen zum Einsatz kommt, hält der AGFW einen so pauschalisierenden Ansatz für wenig zielführend. Um eine größere Ausreizung externer Wärmepotenziale in der Praxis zu erreichen, setzt sich der AGFW hier stattdessen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Dritteinspeisungsprojekten durch Förderanreize für die Wärmenetzbetreiber ein.

Einführung eines Emissionshandels für den Gebäude- und Transportsektor

In Bezug auf die geplante Einführung eines separaten Emissionshandels für den europäischen Gebäude- und Transportsektor hebt der AGFW die besondere Notwendigkeit einheitlicher Wettbewerbsbedingungen unter den einzelnen Marktteilnehmern hervor. Insbesondere muss nach Sicht des AGFW sichergestellt sein, durch klare Abgrenzungsmodalitäten zwischen den einzelnen Handelssystemen potenzielle Doppelbelastungen für ETS-geführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu vermeiden.

Die Stellungnahmen können Sie unter folgenden Links abrufen:

RED
EED
ETS

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Raphael Schenkel M.Sc.
Europa
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