Heating and Cooling Strategy

Energiewirtschaft, Recht & Politik / Europa & Internationales / Heating and Cooling Strategy

Heating and Cooling Strategy

Die europäische Strategie für Wärme- und Kälteerzeugung (COM(2016) 51 final) aus dem Jahr 2016 war der erste und entscheidende Impuls für eine verstärkte Berücksichtigung des Wärmesektors in der europäischen Politik. Die Europäische Kommission hat nämlich anerkannt, dass die Wärme- und Kälteerzeugung mit 50 % des Endenergieverbrauchs der größte Energieverbrauchssektor in der Union ist. Der Sektor ist aber immer noch durch Erzeugung aus fossilen Brennstoffen geprägt. Deshalb ist eine Dekarbonisierung dringend notwendig, um auch zur Dekarbonisierung der gesamten europäischen Wirtschaft beizutragen. Deswegen ist die Entwicklung einer Strategie zur effizienteren und nachhaltigeren Nutzung von Wärme und Kälte eine Priorität für die Energieunion.

Dabei hat die Europäische Kommission ausdrücklich die Rolle der Fernwärme anerkannt und darauf hingewiesen, dass sie erneuerbare Energien unterschiedlicher Herkunft und Abwärme anbinden kann. Darüber hinaus können Synergien zwischen Energiegewinnung aus Abfall und Fernwärme bzw. -kälte eine sichere, erneuerbare und in einigen Fällen erschwinglichere Energie als Ersatz für fossile Brennstoffe bieten. Außerdem können signifikante Energie- und CO2-Einsparungen durch KWK und eine Effizienzsteigerung der KWK durch Kombination mit thermischen Speichern erreicht werden. Das wirtschaftliche Potenzial der KWK wird jedoch nicht genutzt, da der Sektor vor Hindernissen steht.

Am 13. September 2016 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu der Wärme- und Kältestrategie (P8_TA(2016)0334), in der diese weitgehend begrüßt und die Bedeutung von Fernwärme noch weiter hervorgehoben wurde. Insbesondere hat das Parlament gefordert:

  • Modernisierung des Heiz- und Kühlsystems in der EU, damit es zur Erreichung der Energie- und Klimaziele für 2030 beiträgt;
  • Ausarbeitung gemäß Art. 14 EED spezifischer nachhaltiger Strategien für die Wärme- und Kälteerzeugung, in die insbesondere die KWK sowie Fernwärme und -kälte – vorzugsweise beruhend auf Energie aus erneuerbaren Quellen – eingebunden werden. In diesem Zusammenhang hält das Parlament die Mitgliedstaaten dazu an, steuerliche und finanzielle Maßnahmen als Anreiz für die Entwicklung und Nutzung von Fernwärme und -kälte bereitzustellen und die derzeitigen regulatorischen Hindernisse zu beseitigen;
  • Ausarbeitung von Wärmekarten sowie angemessenen architektonischen Lösungen, bewährten Verfahren für die Verwaltung von Anlagen und städtebauliche Grundsätze – darunter auch Lösungen für Netze auf städtischer Ebene, z.B. Fernwärme und -kälte – bei der Planung ganzer Wohnsiedlungen und Geschäftsviertel;
  • Umsetzung des Grundsatzes „Energy Efficiency First“, da Investitionen in die Energieeffizienz (insbesondere von Gebäuden) von entscheidender Bedeutung sind, um einen erfolgreichen Übergang zu einem sicheren, widerstandsfähigen und intelligenten Heiz- und Kühlsektor zu erreichen;
  • Berücksichtigung des auf ihrem Gebiet vorhandenen Potenzials für die Wärme- und Kälteerzeugung und des Umfangs des künftigen einschlägigen Bedarfs durch die lokalen Gebietskörperschaften, wobei das Potenzial der vor Ort verfügbaren Energie aus erneuerbaren Quellen und aus der KWK sowie die  Größe des Fernwärmeflusses beachtet werden soll;
  • Ersatz der in dicht bebauten Ballungsräumen ineffizienten und nicht nachhaltigen individuellen Heizungs- und Kühlanlagen bzw. Fernwärme- und -kälteanlagen durch effiziente Fernwärme-und -kälteanlagen oder Modernisierung mit neuester Heizungs- und Kühltechnik sowie Umstellung auf hocheffiziente örtliche KWK-Anlagen und erneuerbaren Alternativen;
  • eine schrittweise Abschaffung der Subventionen für das Heizen und Kühlen mit fossilen Brennstoffen, um den Sektor schrittweise zu dekarbonisieren;
  • Einführung von Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen zur Modernisierung des Wärme- und Kältebereichs.