Die aktuelle EFRE-Förderperiode in Thüringen – das Erfolgsmodell geht weiter
In 10 Kommunen wurden 17 Projekte u.a. eine Großsolaranlage, Quartierserschließungen mit Wärmenetzen, Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie intelligente und innovative Hausanschlussstationen (iHAST), mit über 17 Mio. € durch EFRE gefördert. Über 34 Mio. € förderfähigen Investitionen wurden dadurch initiiert.
In der nun neuen Förderperiode des europäischen Fonds für regionale Entwicklung von 2021 bis 2027 stehen Thüringen insgesamt etwa 1,09 Mrd. €, die sich auf die verschiedenen Förderprioritäten verteilen, zur Verfügung. Für die Priorität 3 wurde als Ziel die Verringerung der CO₂-Emissionen formuliert, welches die Umsetzung eines zentralen europäischen Vorhabens ist. In dieser Priorität wurde ein spezifisches Ziel (RSO 2.1) festgelegt, welches die Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen, analog zur letzten Förderperiode, umfasst. Hierbei soll auch der Einbau intelligenter Gebäude- und Regelungstechnik wiederum gefördert werden.
Das EFRE-Fördermittelbudget des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) umfasst insgesamt rund 174 Mio. € die in 3 Maßnahmenfelder („Energieeffizienzsteigerung öffentliche Gebäude“ (EGI), „Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen in zentralen Orten" (NAF) „Aufwertung von Stadtquartieren“ (SBZ)) verteilt wurden. Etwa 33 Mio. €, dies sind 19% dieser Mittel, stehen für Fernwärme- Maßnahmen nach NAF zur Verfügung.
In 2022 erfolgte durch das TMIL ein Wettbewerbsaufruf für Vorhabens Skizzen, welcher durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) umgesetzt wurde. Dieser Wettbewerb ist beendet, die Ergebnisse stehen fest
In dem Schwerpunkt „Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen in zentralen Orten" (NAF) wurden 16 Projekte aus 14 Kommunen ausgewählt, teilweise auch mehr Projekte aus den gleichen Gemeinden. Der Schwerpunkt umfasst die Erweiterung und Modernisierung des Fernwärmenetzes mit Vorhaben aus acht Gemeinden. Dazu kommen noch weitere Erzeugungsvorhaben, wie die Großsolarthermie, Großwärmepumpen, Bioenergienutzung/Holzvergasung und die Abwärme-, Klärwärme- und Erdwärmenutzung. Weiterhin sollen in drei Gemeinden Maßnahmen zur Netz-Temperaturabsenkung ebenso gefördert werden wie Vorhaben von intelligenten und innovativen Fernwärme-Systemen (Stichwort: iHAST, iKNOTEN).
Im nächsten Schritt erfolgt nun die Beantragung der Förderung für die Einzelmaßnahme gemäß Wettbewerbseinreichung. Die ThEGA ist dabei für die Erstellung des Prüfvermerks zuständig. Dieser umfasst die Prüfung der Antragsunterlagen und die Prüfnachberechnung nach dem AGFW Regelwerksbaustein FW703 und AGVO. Für die Berechnung der „unrentierlichen“ Kosten, nach dem Regelwerksbaustein FW 703 steht, wie in der letzten Förderperiode, ein Berechnungstool zur Verfügung. Für die Vorhaben bzgl. der intelligenten und innovativen Fernwärme-Systemen (iHAST), hat der AGFW zusammen mit der Brandenburgische Technische Universität (btu) eine Erweiterung des Berechnungstool für iHAST Systeme erarbeitet, welches Ende Februar veröffentlicht wird.