AGFW-Umsetzungshilfe zu Informationspflichten der Wärmelieferanten nach § 9 EnSikuMaV
Wärmelieferanten sind nach § 9 EnSikuMaV verpflichtet, ihre Wärmekunden zum 30. September 2022 gesondert über den Energieverbrauch und die Energiekosten zu informieren.
Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erdgasindizes beeinflussen werden.
Am 8. August 2022 wurde die Gaspreisanpassungsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am Tag nach der Verkündung, mithin am 9. August 2022 in Kraft.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.