Förderaufruf: Intelligente Hausanschlussstationen (iHAST)
Der AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. begrüßt den neuen Förderaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) ausdrücklich. Der AGFW empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Fördermöglichkeit im Bereich der zukunftsfähigen Energieversorgung umfassend zu nutzen.
Hintergrund der iHAST
Das Thema der iHAST wird mit großem Weitblick seit 2016 im Bereich Stadtentwicklung des AGFW bearbeitet. Angefangen mit den Überlegungen zu „smarten Wärmesystemen“ wurde im Zeitraum von 2018 bis 2020 das Projekt iHAST durchgeführt. Das Projekt wurde u. a. durch den Freistaat Sachsen gefördert (Bescheid AZ.: 54-2521/34/3 sowie AZ.: 54-2521/34/3-2019/55195). Anhand der Untersuchung in ausgewählten Quartieren in bspw. Chemnitz, Leipzig und Olbersdorf, konnte der Standard definiert sowie die sechs Digitalisierungsstufen daraus abgeleitet werden. Diese finden sich heute wiederum im Arbeitsblatt AGFW FW 703 des AGFW Regelwerks wieder und werden in dem vorliegenden Förderaufruf angewendet. Der AGFW begrüßt ausdrücklich die Anwendung des Branchenstandards.
Aktueller Förderaufruf
Im Rahmen des Just Transition Fund (JTF)-Förderprogramms „Zukunftsfähige Energieversorgung“ wird die Modernisierung der Fernwärme- und Fernkälteinfrastruktur in Sachsen gefördert. Intelligente Hausanschlussstationen (iHAST) ermöglichen eine digitale Steuerung, Fernüberwachung und effizientere Nutzung von Wärmeenergie. Die Definition der iHAST wurde vom AGFW im Rahmen eines u. a. durch den Freistaat Sachsen geförderten Projekts erarbeitet.
In Verbindung mit der Integration erneuerbarer Energien und Abwärmequellen sowie der Absenkung der Systemtemperaturen leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Zielregionen sind die Strukturwandelgebiete im Mitteldeutschen Revier (Landkreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig) und Lausitzer Revier (Landkreise Görlitz und Bautzen) sowie die Stadt Chemnitz.
Inhalt der Förderung
Die Vorhaben müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- die Gesamtkosten betragen mindestens 300.000 Euro,
- sie ermöglichen eine Reduktion von Treibhausgasemissionen (CO₂-Faktor Nah/Fernwärme = 280 g/kWh), die aus der Substitution fossiler Energieträger oder aus Effizienzsteigerungen der beantragten Maßnahmen resultieren,
- die errichteten iHAST erreichen mindestens Digitalisierungsstufe 4 (siehe hierzu AGFW FW 703),
- die Angaben und Nachweise zu den fachlichen Anforderungen und Wertungskriterien (siehe Ziffer 9 des Förderaufrufs) müssen sich schlüssig und plausibel aus den Antragsunterlagen ergeben und
- Vollständigkeit aller fachlich erforderlichen Unterlagen.
Fördernehmer
Die Förderung richtet sich an:
- Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und solche mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung, soweit die Beteiligung 25 Prozent nicht übersteigt,
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, unabhängig vom Umfang der öffentlichen Beteiligung,
- Zweckverbände,
- Genossenschaften, sofern sie regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen,
- Vereine.
Höhe der Zuwendung
Gemäß dem Förderaufruf (Datum des Aufrufs: 26.02.2026) erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung ist begrenzt durch:
- die beihilferechtlichen Höchstgrenzen für Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen nach Art. 46 Abs. 9 AGVO in Höhe von bis zu 100 Prozent der Finanzierungslücke und
- den Fördersatz von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und
- die maximale Zuwendung je Vorhaben von 1 Mio. Euro und
- die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Antragstellung, Ablauf und Zeitplan
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB. Weitere Informationen zu den Förderkonditionen und den einzureichenden Antragsunterlagen stehen unter www.sab.sachsen.de zur Verfügung.
Einreichungsfrist der vollständigen Antragsunterlagen: | 01. Juni 2026 |
Bewertung durch SAB und Sächsische Energieagentur SAENA GmbH, Auswahlentscheidung: | bis 31. August 2026 |
Bewilligungsbescheid der SAB: | ab Ende 3. Quartal 2026 |
Abschluss des Vorhabens: | bis 30. Juni 2028 |
Abrechnung des Vorhabens/ Vorlage des abschließenden Verwendungsnachweises bei der SA132: | bis 30. September 2028 |
Teilabrechnungen sind möglich. | |
Geplanter Förderaufruf zur Förderung von Projekten zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung aus erneuerbaren Energien
Darüber hinaus plant das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) für dieses Jahr einen weiteren Aufruf zur Förderung von Projekten zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dieser soll sich inhaltlich am 6. Förderaufruf der Förderrichtlinie Energie und Klima zum Thema Fernwärme orientieren.
Der AGFW wird hierzu die Mitglieder informieren, sobald die Informationen aus dem Ministerium vorliegen.
(Quelle Foto: KI - generiert)



