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Beihilferelevanz des KWKG: Kommission ruft EuGH an

10.04.2024
Die EU-Kommission hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichts zur Frage der Beihilferelevanz des KWKG eingelegt. Das ist aber kein Grund, die KWKG-Novelle aufzuschieben.

Das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg hat am 24. Januar 2024 entschieden, dass es sich beim nationalen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht um eine staatliche Beihilfe handelt (dazu AGFW-News vom 24. Januar 2024). Allerdings hat die EU-Kommission vergangene Woche Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt, und zwar am letzten Tag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist. Unter Insidern ist bekannt, dass die Kommission stets Rechtsmittel einlegt, wenn sie beim EuG unterliegt.

Das Verfahren ist nun bei dem EuGH anhängig und wird dort unter dem Aktenzeichen C-242/24 P geführt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist unter Berücksichtigung üblicher Verfahrensdauern in etwa anderthalb Jahren zu rechnen. In der Sache ist nach unserer Prognose zu erwarten, dass der EuGH die Entscheidung des EuG bestätigen wird. Das beruht vor allem darauf, dass sich der EuG in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2024 eng an der vorherigen Rechtsprechungslinie des EuGH orientiert hatte.

Vor diesem Hintergrund taugt die nunmehrige Befassung des EuGH in zweiter Instanz nicht als Grund für ein weiteres Aufschieben der dringend erforderlichen KWKG-Novelle.

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