EuGH-Urteil vom 24.01.2024: KWKG ist KEINE Beihilfe
Die EU-Kommission kann bei der Gestaltung nationaler Fördersysteme mitbestimmen, sofern es sich um staatliche Beihilfen handelt. Beihilfen müssen aufwendig bei der Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Die EU-Kommission forderte dies auch für das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Zu Unrecht, entschied das Europäische Gericht: Das KWKG 2020 ist keine Beihilfe und hätte somit auch nicht notifiziert werden müssen. Dem heutigen Urteil ging eine Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission vom 03.07.2021 voraus. Damit hat das Europäische Gericht die seit langem vertretene Position des AGFW – untermauert durch ein in Auftrag vom AGFW gegebenes Rechtsgutachten von Schmidt-Preuß aus dem Jahr 2020 – bestätigt. Denkbar ist, dass die Europäische Kommission den Europäischen Gerichtshof aufruft, die Rechtsmittelfrist dafür beträgt zwei Monate. Allerdings wäre von dort nach dem Stand der Dinge keine andere Entscheidung zu erwarten.
Klar ist nun, dass das KWKG als umlagefinanziertes Förderinstrument bei knapper Haushaltslage bereitsteht, ohne dass beihilferechtliche Genehmigungen bei der EU eingeholt werden müssen.