Schlichtungsstelle

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Teilnahme an der Universalschlichtungsstelle des Bundes

Die Fernwärmebranche hat eine weitere Vorgabe des ersten Fernwärmegipfels zum Verbraucherschutz konsequent umgesetzt: Neben der Entwicklung der Preistransparenzplattform haben AGFW, BDEW und VKU ihre Mitgliedsunternehmen aufgerufen, sich an der Universalschlichtungsstelle des Bundes zu beteiligen. Zum heutigen Stand haben sich bereits zahlreiche Fernwärmeversorger angeschlossen und nehmen aktiv am Verfahren der Universalschlichtungsstelle teil.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie Unternehmen die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich, unbürokratisch und kostenschonend beizulegen. Eingehende Beschwerden werden neutral auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) geprüft. Dabei werden sachgerechte Lösungsvorschläge entwickelt, ohne dass die Stelle selbst Partei ergreift. Auch im Fernwärmebereich können so Missverständnisse, Streitigkeiten oder Unklarheiten transparent und effizient geklärt werden.

Die Beteiligung an der Universalschlichtungsstelle stärkt das Vertrauen zwischen Verbrauchern und Versorgungsunternehmen. Sie zeigt, dass die Fernwärmebranche Verantwortung übernimmt und sich aktiv für faire Verfahren und nachvollziehbare Entscheidungen einsetzt. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, um dem häufig geäußerten Vorwurf zu begegnen, Kundinnen und Kunden seien bei Fernwärmeverträgen schutzlos ausgeliefert.

Durch die freiwillige Teilnahme vieler Unternehmen wird deutlich, dass die Transparenz ein zentrales Anliegen der Branche ist. Kundinnen und Kunden erhalten eine unabhängige Anlaufstelle, an die sie sich bei Konflikten wenden können.

Empfehlung der Verbände

AGFW, BDEW und VKU empfehlen allen Wärmenetzbetreibern ausdrücklich, sich an der Universalschlichtungsstelle zu beteiligen. Sie bietet Unternehmen und Kunden die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich, neutral und effizient zu klären.

Im Mitgliederbereich steht Ihnen nach dem Login das Webinar der Universalschlichtungsstelle mit Informationen zu den Teilnahmebedingungen zur Verfügung.