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Gebäudeenergiegesetz: AGFW fordert Harmonisierung von Gesetzen und Förderungen

13.04.2023
Der AGFW e.V. hat von der Bundesregierung eine Harmonisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit bereits bestehenden Regelungen auf nationaler und EU-Ebene eingefordert.

Im Zuge der Verbändeanhörung zum GEG verdeutlichte der Verband dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dass enthaltene Anforderungen zur Transformation der Wärmenetze dringend an die Regelungen nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) der Europäischen Union angepasst werden müssen. „Das aktuell enthaltene pauschale Ziel, dass alle Netze bis 2030 zu 50 Prozent klimaneutral sein sollen, widerspricht den bisherigen Vorgaben im BEW und ist deutlich strenger als die erst kürzlich verabschiedeten EU-Vorgaben“, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. In seiner Stellungnahme warnt der Verband, dass – falls der Gesetzgeber an der pauschalen 50-Prozent-Regelung bis 2030 festhalte – Investitionen in den Wärmenetzausbau sowie in dringend benötigte Langfrist-Technologien (z. B. Tiefengeothermie) ausbleiben könnten. Mit der kurzen Frist wird es nicht nur volkswirtschaftlich deutlich teurer, sondern in der Umsetzung – aufgrund von Lieferfristen, Genehmigungen usw. – auch vielerorts nicht leistbar.   

Zudem müsse der Gesetzgeber dringend beachten, dass erst mit den kommunalen Wärmeplänen Wärmeversorgungsgebiete definiert werden. Mit abweichenden Vorgaben im GEG vergrößert die Regierung nach Ansicht des AGFW das Risiko, dass durch nicht aufeinander abgestimmte Gesetze bei den FVU zusätzlich Planungsunsicherheit entsteht.

„Mit dem BEW existiert bereits eine gute Förderstruktur zur Transformation der Fernwärme“, sagt John Miller, stellv. Geschäftsführer und Bereichsleiter Energiewirtschaft und Politik, und weiter: „Viele Unternehmen sind bereits mitten im Transformationsprozess, das heißt, sie haben Transformationspläne nach der BEW erstellt oder setzen diese derzeit um. Unsere Branche und die Bundesregierung haben das gemeinsame Ziel, bis 2045 in der Fernwärme treibhausgasneutral zu werden. Wenn im Gebäudeenergiegesetz nun neue Vorgaben gemacht werden, besteht das erhöhte Risiko, dass die bisherigen Transformationspläne hinfällig werden. Aus Branchen-Sicht wäre es das Beste, wenn der Gesetzgeber sich an die bereits ambitionierten Vorgaben der EED für effiziente Fernwärme hält und den Druck nicht weiter vergrößert.“

Ebenso fordert der AGFW längere Übergangsfristen für den Anschluss an ein Fernwärmenetz. „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass der Anschluss eines Haushalts an ein Fernwärmenetz als Erfüllungsoption für die geplante 65-prozentige Erneuerbare Energien-Vorgabe für neue Heizungen anerkannt wird, jedoch ist die Übergangsfrist bis 2035 zu kurz“, so Miller.

Nach Ansicht des AGFW führt die zeitliche Begrenzung der Übergangsfrist dazu, dass Gebäudeeigentümer Heizungsanlagen, die nach diesem Datum ausgetauscht werden müssen, auch innerhalb eines Fernwärme-Eignungsgebietes durch ineffiziente Lösungen ersetzen müssen. Die Eignungsgebiete werden erst mit den kommunalen Wärmeplänen definiert, die oftmals noch nicht existieren und einen längeren Zeithorizont als 2035 haben. Aus Sicht des AGFW besteht daher ein Zielkonflikt: Im Schlimmsten Fall werden aufgrund der starren Übergangsfristen Gebäude nach 2035 nicht mehr an ein Wärmenetz angeschlossen, obwohl dies in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist. Daher sollte nach Ansicht des AGFW ein Gebäude, dass sich nach kommunalen Wärmeplänen in einem Fernwärme-Eignungsgebiet befindet, von der Befristung der Übergangsregelung grundsätzlich befreit werden.

Aufgrund der Heterogenität des Fernwärmemarktes bedarf es einer Vielzahl individueller Lösungswege, um die mehr als 3700 Netze in Deutschland umzustellen. Während einige Wärmenetze bereits zu erheblichen Anteilen aus erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden oder diese klimaneutralen Quellen mit relativ geringem Aufwand erschlossen werden können, stehen andere Betreiber noch am Anfang des Transformationsprozesses.

Ihre Ansprechpartner
John A. Miller
Stv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Energiewirtschaft & Politik
+49 69 6304-352
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Johannes Dornberger
Energiewirtschaft & Politik
+49 69 6304-212
+49 69 6304-455