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Ermäßigte Mehrwertsteuer für Fernwärme: Wie geht es weiter?

28.11.2023
Derzeit gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % für den Verbrauch von Wärme über ein Wärmenetz – nach geltender Rechtslage bis zum 31.03.2024 (§ 28 Abs. 6 UStG). Freilich gibt es seit einigen Wochen Pläne über ein vorzeitiges Ende dieser Privilegierung. Zunächst wurde ein Auslaufen der Reduzierung bereits zum 31.12.2023 diskutiert. Dann beschloss der Bundestag am 17.11.2023 mit den Stimmen der Ampel-Koalition das Wachstumschancengesetz.
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