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Anpassung der Kennwerte des Arbeitsblattes FW 704

28.02.2023
Anpassung der pauschalierten Kennwerte zur Darlegung der Finanzierungslücke bei Neu- und Ausbau von Wärme-/Kältenetzen und -speichern.

Der AGFW hat die pauschalierten Kennwerte zu der im KWKG geforderten Darlegung einer Finanzierungslücke von Wärme und Kältenetzen und -speichern, im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der AGFW FW 704, den derzeitigen energiewirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.

Für Wärme- und Kältenetze ergeben sich folgende Änderungen:

  • Als Fernwärme- und Fernkältemischpreis geht zukünftig der Mittelwert aus den vergangenen drei Jahren in die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ein.
  • Die variablen Wärmegestehungskosten (vWGK) werden auf 80 €/MWh angepasst.
  • Die variablen Kältegestehungskosten (vKGK) auf 120 €/MWh angepasst.
  • Die jährliche Preissteigerung wird auf 4% geändert.

Bei Speichern besteht vorerst kein Anpassungsbedarf.

Die o. g. Änderungen und Werte wurden vom BAFA bestätigt. Der Regelwerksbaustein wurde im Februar 2023 direkt veröffentlicht, da es sich bei der Änderung der pauschalen Kennwerte um eine redaktionelle Anpassung handelt, die direkt veröffentlich werden kann.

Die neuen Werte und weitere Anmerkungen des BAFA, sind in das Berechnungstool integriert worden und das Tool wurde auf der Website www.fw704.de veröffentlicht. Für Förderanträge von im letzten Jahr in Betrieb genommene Wärme-/Kältenetze und -speicher sollte das aktualisierte Berechnungstool mit den neuen Kennwerten verwendet werden. Die Antragsfrist für im letzten Jahr in Betrieb genommene Netze und Speicher endet zum 1. Juli 2023.

Ihre Ansprechpartner
Gunnar Maaß
Stadtentwicklung
+49 69 6304-422
+49 69 6304-391
Guido Schwabe
Erzeugung, Sektorkopplung & Speicher
+49 69 6304-282
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