Die kommunale Wärmeplanung im Regelwerk des AGFW
Im Bereich Stadtentwicklung des AGFW wurde der Prozess zur Erstellung für zwei weitere Arbeitsblätter im AGFW-Regelwerk gestartet. Die Arbeitsblätter befassen sich mit der kommunalen Wärmeplanung und bauen inhaltlich aufeinander auf. Dies unterstreicht eine zentrale Forderung des AGFW an das Wärmeplanungsgesetztes (WPG) des Bunds. In seiner Stellungnahmen zum WPG vom 15.06. und 26.07.2023 forderte der AGFW u. a. in dem Gesetz klarzustellen, dass eine Wärmeplanung nach Stand der Technik durchgeführt werden muss. Diese Forderung wurde ebenfalls von anderen Verbänden und Landesministerien an das Bundesministerium gestellt.
Damit kann durch die Definition der Mindeststandards eine qualitative Absicherung erfolgen.
Die Facharbeitsgruppe besteht neben dem Vorsitzenden des Expertenkreises (EK) „Stadtentwicklung“ Holger Frey (inetz, Chemnitz) aus Vertretern weiterer Gremien, sowie der Wissenschaft, Wirtschaft, Landesenergieagenturen und weiteren Instituten. Nach dem Auftakt in der Facharbeitsgruppe wird das Arbeitsblatt in zwei Projektkreisen des Bereichs Stadtentwicklung weiterbearbeitet. Ziel ist die Beschlussfassung zur Veröffentlichung der beiden Arbeitsblätter auf der nächsten Sitzung des EK „Stadtentwicklung“ im Herbst.
Im Gegensatz zu der Veröffentlichung von Leitfäden ist bei einem Arbeitsblatt ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Im Zuge dieses Verfahrens, welches im Herbst starten soll, besteht die Möglichkeit bis zu einer Frist einen Einspruch zu formulieren. Etwaige Einsprüche werden in einer Sitzung vor der Ausfertigung der Schlussfassung behandelt.